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Leipzig (Sachsen) – Neue Details zur unglaublichen Flucht eines gefährlichen Gewalttäters: Messerstecher Muhamad M. (22) floh aus dem Maßregelvollzug im Landkreis Nordsachsen, lief seinen Aufpassern bei einem Test-Spaziergang davon. Der Afghane war erst im Sommer vom Landgericht Leipzig dauerhaft in Altscherbitz untergebracht worden. Nach seiner Flucht ist er jetzt untergetaucht.
Auf BILD-Anfrage teilte das zuständige Sächsische Krankenhaus Altscherbitz (Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie) mit: „Wir können bestätigen, dass der Patient aus dem begleiteten Ausgang auf dem Krankenhausgelände entwichen ist. Der Ausgang war eine routinemäßige Erprobung. Ihr ging eine Behandlung über etliche Monate voraus, in der sich das Krankheitsbild des Patienten stabilisiert hatte“, so Verwaltungsdirektorin Doreen Neu. „Vor einer solchen Erprobung prüfen wir im geschützten Bereich der Klinik, wie sich der Patient anpasst und wie verlässlich er ist.“

Der flüchtige Afghane floh aus dem Maßregelvollzug in Altscherbitz
Foto: IMAGO/EHL Media
Afghane stach mit 20-Zentimeter-Messer zu
Verlässlich scheint der Messermann offensichtlich nicht zu sein. „Aufgrund seiner bisherigen Taten ist nicht auszuschließen, dass von dem 22-Jährigen eine Gefahr ausgeht, weswegen im Falle einer Sichtung des Mannes darum gebeten wird, sofort die Polizei unter 110 zu rufen“, so Polizeisprecher Paul Engelmann (36). Die Klinikchefin sagt: „Zum Zeitpunkt der Entweichung gab es keine Hinweise auf eine unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährdung.“
Der Afghane war erst im Juli 2026 am Landgericht Leipzig in einem Sicherungsverfahren dauerhaft untergebracht worden, ist bereits seit Oktober 2025 in der psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Im August 2025 stach er einem Mann auf der Eisenbahnstraße in Leipzig – einer der gefährlichsten Straßen Deutschlands – ein Messer (20 Zentimeter Klinge) in die Brust, weil dieser sein zuvor geklautes Handy zurückverlangt hatte.

Die Eisenbahnstraße in Leipzig zählt zu Deutschlands gefährlichsten Straßen. Die Polizei rückt hier immer wieder zu Razzien an
Foto: EHL Media
Barbetreiber mit Messer bedroht
Im Anschluss soll der Straftäter einen Barbetreiber mit einem weiteren Messer (15 cm Klingenlänge) bedroht haben. Laut „Leipziger Zeitung“, welche über den Prozess berichtete, soll er bei der Tat gerufen haben: „Allahu Akbar“ und „Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten“. Der Afghane wurde von einem Sachverständigen begutachtet und soll an Schizophrenie leiden. Er gilt als schuldunfähig. Laut „Leipziger Volkszeitung“ sagte Staatsanwältin Vanessa Fink (40) im Prozess: „Todbringende Verletzungen nahm er billigend in Kauf.“
Mehr zum ThemaWeiß die Klinik selbst nicht, wie er geflohen ist?
Doch wie konnte der gefährliche Straftäter überhaupt fliehen? BILD stellte zahlreiche Fragen: u. a. nach der Anzahl der Aufpasser, wie der Straftäter konkret aus der Klinik fliehen konnte, ob er gefesselt (u.a. Handschellen) war. Und die entscheidende Frage: Wie viel Zeit lag zwischen dem Entweichen und der Feststellung der Flucht?
Anscheinend hat die Klinik selbst darauf noch keine Antworten. „Die Untersuchung des Vorfalls ist noch nicht abgeschlossen“, so Verwaltungsdirektorin Neu zu BILD. Und weiter: „Wir bitten daher um Verständnis, dass wir uns derzeit – auch mit Rücksicht auf die ärztliche Schweigepflicht und den Persönlichkeitsschutz des Patienten – nicht zu weiteren Details äußern können.“