Berlins landeseigene Wohnungsunternehmen haben die kürzlich versandten Mieterhöhungen an zahlreiche Haushalte verteidigt. „Wir brauchen die Basis für notwendige Investitionen“, sagte Ingo Malter, Geschäftsführer bei der Stadt und Land und Sprecher für alle sieben landeseigenen Wohnungsunternehmen.

Auf das gesamte Jahr 2026 gerechnet, würden die LWU rund 90.000 Mieterhöhungen verschicken erklärte Malter. Er betonte, dass die Unternehmen alle Vereinbarungen mit dem Berliner Senat einhalten würden.

Dazu gehört insbesondere, dass eine Miete um maximal 11 Prozent erhöht werden darf und das auch nur alle drei Jahre. Die Kooperationsvereinbarung regelt zusätzlich, dass die Summe der Mieten für alle Bestandsmietverträge um nicht mehr als 2,9 Prozent im Jahr steigen darf.

Darüber hinaus gilt auch ein individuelles „Leistbarkeitsversprechen“: Die Nettokaltmiete soll nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Bei Mieterhöhungen werden die Haushalte auf diese Regel hingewiesen. Malter erklärte, dass sich in der Vergangenheit kaum Mieter darauf berufen haben. Laut Malter ein Zeichen, dass die Mieten der LWUs bezahlbar seien.

Die nun erhobenen Mieterhöhungen würden in der Regel zwischen 15 und 30 Euro im Monat liegen, erklärte Malter. Dabei sind die Steigerungen individuell sehr unterschiedlich: Bei bestimmten Wohnungen mit als 100 Quadratmetern können es mehr als 100 Euro zusätzlich sein.

Mietenpolitik „unabhängig von Wahlterminen“

Der Vorwurf der Linkspartei, die Mieterhöhungen seien bewusst erst nach der Berlin-Wahl zugestellt worden, wies Malter zurück. Man betreibe seine Mietenpolitik „unabhängig von Wahlterminen“.

Dass viele Mieterhöhungen nun zugestellt wurden, liege am neuen Mietspiegel, der im Juni 2026 veröffentlicht wurde. Die Werte hätten erst in die Systeme eingepflegt werden müssen, erklärte Malter. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten, auf deren Basis Mieten erhöht werden dürfen. Im Schnitt stiegen die ortsüblichen Vergleichsmieten im Vergleich zu 2024 um sieben Prozent.

Generell gilt in Berlin: Bestandsmieten dürfen alle drei Jahre um 15 Prozent angehoben werden, so lange sie die ortsübliche Miete nicht übersteigen. Die LWU haben sich verpflichtet, diese Grenze bei 11 Prozent zu ziehen.

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Die Durchschnittsmiete bei Stadt und Land liege zurzeit bei 7,31 Euro nettokalt pro Quadratmeter, sagte Malter. Der Durchschnitt aller LWU liege auf einem ähnlichen Niveau.