Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat in seiner heutigen (30.09.) Sitzung die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache im Essener Süden empfohlen. Die geplante Wache soll an der Ruhrtalstraße 101 entstehen und insbesondere dazu beitragen, die Einhaltung der Hilfsfristen im südwestlichen Stadtgebiet zu verbessern.

Warum ist eine neue Feuer- und Rettungswache nötig?

Die bestehenden Feuer- und Rettungswachen in Essen weisen teilweise erhebliche bauliche und funktionale Defizite auf. Unter anderem fehlen ausreichende Fahrzeugstellplätze sowie zeitgemäße Lager-, Werkstatt- und Sozialflächen. Gleichzeitig haben sich durch neue Siedlungsflächen, Nachverdichtungen und gestiegene Einsatzzahlen die Anforderungen an die Gebietsabdeckung verändert.

Im südwestlichen Stadtgebiet kann die gesetzlich vorgegebene erste Hilfsfrist derzeit nicht flächendeckend eingehalten werden. Auch die personell starken Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren Kettwig und Werden/Heidhausen können dies nicht vollständig ausgleichen. Ein externer Gutachter hat deshalb einen Standort für eine Feuer- und Rettungswache an der Ruhrtalstraße/Schuirweg als erforderlich bewertet.

Das Grundstück Ruhrtalstraße 101 wurde von der Stadt Essen zum 1. Juli 2025 erworben. Für den Standort liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor.

Was ist angedacht?

Am Standort Ruhrtalstraße 101 soll eine neue Feuer- und Rettungswache entstehen. Sie soll durch ihre Lage dazu beitragen, die gesetzlich geforderten Erreichungsgrade im Essener Süden einzuhalten. Darüber hinaus soll die Wache aufgrund der besonderen Topografie im Essener Süden zusätzliche Aufgaben übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Wald- und Flächenbrandbekämpfung sowie die Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken in unwegsamem Gelände.

Außerdem ist vorgesehen, dass die Feuer- und Rettungswache Süd im Bedarfsfall die Besatzung für ein Rettungsboot am Baldeneysee stellt.

Als nächster Schritt sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt werden. Diese umfassen unter anderem die Grundlagenermittlung, die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung. Die bereits durchgeführten Grundlagenermittlungen sollen dabei berücksichtigt werden.

Was kostet die Planung?

Für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 werden voraussichtlich rund 4,2 Millionen Euro benötigt.

Nach Abschluss der Leistungsphase 3 und der anschließenden Kostenberechnung sollen die konkreten Baukosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung angemeldet werden. Aktuell wird für die Gesamtmaßnahme einschließlich der Planungsleistungen von einem Grobkostenrahmen von rund 56,4 Millionen Euro ausgegangen. Darin sind bereits ein Sicherheitszuschlag von 20 Prozent sowie das Management Fee der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) enthalten.

Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 14. Oktober über die Beauftragung der Planungsleistungen und die dafür erforderliche Mittelbereitstellung entscheiden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte aus der Vorlage 0981/2026/3.

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