Ab dem 6. Juni gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel von Energieversorgern. Die Stadtwerke Duisburg informieren deshalb nun darüber, dass Verträge künftig nur noch im Voraus angemeldet oder gekündigt werden können. Rückwirkende Änderungen – etwa im Falle eines Umzugs – sind dann nicht mehr möglich. Bisher war das meist problemlos möglich.
Kunden sollen deshalb geplante Umzüge, Neuanmeldungen oder Abmeldungen mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin mitteilen, heißt es bei den Stadtwerken. Für die Bearbeitung benötigen die Stadtwerke dann Angaben zu den Personalien, Adressen und Vertragsdaten.
Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Vertrag an der alten Adresse weiterlaufen – selbst wenn dort bereits ein Nachmieter wohnt. In diesem Fall besteht weiterhin Zahlungspflicht, warnen die Stadtwerke.
Grundlage der Änderungen ist ein neuer Absatz des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), mit dem Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Ziel soll es sein, den Energiemarkt kundenfreundlicher zu gestalten. Ob das klappt, wird sich zeigen. Der technische Wechsel des Stromanbieters muss künftig werktags in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Das betrifft den Datenaustausch zwischen altem und neuem Versorger, Netzbetreiber und gegebenenfalls dem Messstellenbetreiber.
Aufgrund der technischen Umstellungen kommt es bei den Stadtwerken vorübergehend zu Einschränkungen im Kundenservice: Vom 2. bis 10. Juni können Anfragen zu An- und Abmeldungen sowie Änderungen von Kundendaten nicht vollständig bearbeitet werden – weder telefonisch noch online. Die Stadtwerke sichern allerdings zu, alle Vorgänge zu speichern und nach dem 10. Juni zügig abzuarbeiten.