Sportbürgermeister Heiko Rosenthal sagt: „Wir freuen uns, diese Sportanlage nun der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Sie bietet auf einer Fläche von rund 32.700 Quadratmetern umfangreiche Möglichkeiten für vielfältige Nutzungskonzepte. Besonders gespannt sind wir auf die Ideen der Bewerberinnen und Bewerber, die das Potenzial dieses Areals in den kommenden Jahren mit Leben füllen werden.“
Erbbaurechtsvertrag über 60 Jahre
Der entsprechende Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Leipzig ist auf eine Laufzeit von 60 Jahren angelegt, bei einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von 2.325 Euro. Vorgesehen ist, dass die Flächen teilweise auch dem Schulsport zur Verfügung stehen. Der neue Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich dabei, die Sportanlagen wie Weitsprunggrube, Laufbahn und Kugelstoßanlage zu erneuern beziehungsweise zu bauen und für die Schulen zu unterhalten.
Mehrzwecknutzen ist gefragt
Baubürgermeister Thomas Dienberg erläutert das Verfahren: „Bei der Bewertung zählt unter anderem, wie eine multifunktionale Nutzung der Sportflächen für die umliegenden Wohngebiete gewährleistet wird. Sollte ein neues Funktionsgebäude entstehen, so wird auf eine gemeinschaftsfördernde Baustruktur und ökologische Kriterien geachtet.“
Das Konzeptverfahren ist Teil der Leipziger Strategie, die Liegenschaftspolitik der Stadt nachhaltiger zu gestalten. So sollen in der Regel alle Grundstücke, die früher zum Verkauf gestanden hätten, bevorzugt im Bestand der Stadt verbleiben und im Erbbaurecht bereitgestellt werden.
Verfahrensstart ist der 31. Mai 2025, die Konzepte können bis zum 30. September 2025 beim Liegenschaftsamt eingereicht werden.
Weitere Informationen
Das ausführliche Grundstücksexposé finden Interessierte ab 31. Mai 2025 unter www.leipzig.de/konzeptverfahren.