Der Streit um die Privatsphäre von Collien Fernandes’ Tochter spitzt sich zu: Die 14-Jährige soll sich wiederholt gegen öffentliche Schilderungen ihres Privatlebens gewehrt haben. Nun reagiert die Schauspielerin in einer Mitteilung.
Klicken Sie hier, um sich Artikel von WELT in der Google-Suche bevorzugt anzeigen zu lassen.
Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat sich über die Anwälte ihrer Tochter beschwert. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ teilte Fernandes auf Anfrage mit, dass diese den Sachverhalt „leider komplett sinnentstellt“ hätten, ohne den dazugehörigen Kontext darzustellen. Zuvor hatten die Anwälte der Tochter mitgeteilt, dass Fernandes eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Damit verpflichte sie sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre der 14 Jahre alten Tochter nicht erneut öffentlich zu machen.
Der Rechtsstreit, um den es gehe, sei noch nicht abgeschlossen, sagte Fernandes. Sie finde es „bedauernswert, dass hier einerseits die Privatsphäre in den Vordergrund gerückt“ und andererseits „proaktiv die Öffentlichkeit“ gesucht werde. Das „vermeintliche Anliegen“ werde so „ad absurdum geführt“.
In der Mitteilung der Anwälte hieß es, die Tochter habe in der Vergangenheit und aktuell mehrfach ausdrücklich darum gebeten, dass persönliche Angelegenheiten und Details aus ihrem Privatleben nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen ihrer Mutter gemacht würden. Mit der Unterlassungserklärung werde dieser ausdrücklich geäußerte Wunsch nun endlich respektiert.
Anfang August hatte Fernandes öffentlich gemacht, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter habe. Dafür machte sie ihren Ex-Partner Christian Ulmen verantwortlich. Zuvor hatte ein ehemaliges Kindermädchen RTL gesagt, die Tochter habe ihrer Mutter die öffentlichen Vorwürfe gegen Ulmen übel genommen. Fernandes wies diese Darstellung zurück und erklärte, der Fall wäre ohnehin öffentlich geworden.
Fernandes richtet seit einiger Zeit öffentlich Vorwürfe gegen Ulmen, über die zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte. Sie wirft ihm neben körperlichen Übergriffen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Dabei geht es nicht um Deepfakes. Ihre Vorwürfe hatten eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten ausgelöst. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Mutmaßlich als Reaktion auf den Fall Ulmen/Fernandes ist einem Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig das „ansehensschädigende Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person“ ausdrücklich strafbar. Zudem sollen Besitz, Herstellung und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos unter Strafe gestellt werden.
krö/dpa/nw