Nach Messer-Attacke in Berliner GrundschuleA. ist zu jung für eine Strafe – doch es gibt Konsequenzen
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Bluttaten in Berlin und Remscheid
Zwei Messerangriffe unter Kinder schockieren Deutschland
23. Mai 2025 um 20:28 Uhr
Er stach zu, verletzte einen Mitschüler lebensgefährlich und floh.
Jetzt ist der 13-jährige Tatverdächtige A. aus Berlin-Spandau geschnappt. Doch was passiert jetzt mit dem nicht strafmündigen Jungen? Kann man ihn überhaupt zur Rechenschaft ziehen? Und wird er je wieder ein normales Leben führen?
13-Jähriger wirkt fast erleichtert, als die Polizei ihn fasst
Polizisten nahmen den Jungen am Freitag (23. Mai) in der Altstadt Spandau fest. Ein Passant hatte ihn erkannt, die Fahndung mit Fotos des Jungen hatte gewirkt. Als die Beamten ihn ansprachen, soll er sofort kooperiert haben, sagt Polizeisprecher Martin Halweg zu RTL. „Er hat gleich zugegeben, dass er derjenige ist, den wir heute mit der Fahndung auch suchen.”
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Kein Widerstand und keine Flucht mehr. Der Junge „wirkte erleichtert, dass wir ihn gefunden haben. Dass er sich nicht weiter verstecken muss”, so Halweg. Aktuell ist er in einer Fachklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Martin Halweg von der Polizei Berlin im Gespräch mit RTL.
RTLKein Strafverfahren – aber ein Verfahren
Obwohl der Junge ein Messer mit zur Schule brachte und einen Zwölfjährigen beinahe tötete, wird er nicht strafrechtlich belangt. Er ist er 13 und damit nach deutschem Recht nicht strafmündig.
Doch ganz ohne Folgen bleibt die Tat nicht. Die Polizei übergibt alle Ermittlungsergebnisse an das Jugendamt und die Psychiatrie. Dort soll dann geklärt werden, ob die Bluttat ein geplanter Angriff war. Es soll außerdem geprüft werden, wie gefährlich der Junge wirklich ist – und wo er künftig leben soll.
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Ob der kindliche Täter irgendwann zurück zu seinen Eltern darf oder dauerhaft in einer Einrichtung betreut wird, ist offen. Das liege nun in den Händen des Jugendamtes, Ärzte und Psychologen. Halweg: „Die müssen jetzt entscheiden, inwieweit er beispielsweise wieder gefestigt ist, wie weit er wieder nach Hause kann, ganz normal im Familienleben auch wieder eingebunden wird oder ob er für einen weiteren Zeitraum vielleicht temporär, kurzfristig oder auch vielleicht möglicherweise längerfristig in einer betreuten Einrichtung bleibt, bis er wirklich gefestigt ist, moralisch gefestigt ist, so dass er wirklich wieder Teil des Familienlebens sein kann.”
Tatort Grundschule: Die Polizei steht vor einer Grundschule im Berliner Bezirk Spandau, während Schüler am Morgen zur Schule kommen.
Julius-Christian Schreiner/dpa
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Was über A.s Vorgeschichte bekannt ist
Gab es Warnzeichen oder war der Junge schon verhaltensauffällig oder gewalttätig? Diese Fragen klären derzeit die Ermittler. Halweg: „Durch die Befragung von Mitschülern, von Eltern, von Lehrern, der Schule, durch Freunde, durch Bekannte. Um festzustellen, wie hat er sich in der Vergangenheit verhalten? Hat er Ähnliches schon mal angekündigt? Hat er Vergleichbares schon mal geäußert? Wie hat er sich in der Schule verhalten? War er dort bedrohlich oder beleidigend? Oder ist er vielleicht sogar selbst bedroht und beleidigt worden?”
Fakt ist: Das Messer stammte aus dem elterlichen Haushalt und soll laut Mitschüler gezielt mitgebracht worden sein. (kra)