Egal, ob zu schnell gefahren, eine rote Ampel missachtet oder mit dem Handy am Steuer: Verkehrssünden entstehen schnell. Oft lohnt es sich jedoch genauer hinzuschauen und gegen die Ordnungswidrigkeit vorzugehen.

Eine Auswertung von HolidayCheck zeigt, wie häufig Autofahrer in 32 deutschen Städten Bußgeldbescheide erhalten und wie oft sie dagegen Einspruch einlegen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede.

Behörden ahnen Rotlichtverstöße konsequenter

Durch den neu aufgesetzten Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2025 werden Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße stärker geahndet. So wird ein Rotlichtverstoß über einer Sekunde seitdem konsequent mit 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverboten bestraft. Unter einer Sekunde beträgt das Bußgeld 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.

ANZEIGE

Zusätzlich gilt seit dem 1. Juli 2026 eine verlängerte Verjährungsfrist von sechs statt zuvor drei Monaten. Das gibt Behörden mehr Zeit, auf Verstöße zu reagieren. Die Änderung trifft jedoch nicht die Einspruchsfristen von 14 Tagen.

Düsseldorf liegt bei Bußgeldbescheiden vorn

Das Buchungsportal hat untersucht, wie viele Bußgeldbescheide auf 1000 Einwohner im Alter von 16 bis 85 Jahren entfallen. Besonders häufig wurden Autofahrer in Düsseldorf zur Kasse gebeten. In den vergangenen zwei Jahren kamen dort auf 1000 Einwohner 403 Bußgeldbescheide. Das ist mehr als doppelt so viel wie der Durchschnitt der untersuchten Städte, der bei 191 Bescheiden liegt. Insgesamt stellte die Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens 208.372 Bußgeldbescheide aus. Nur in Berlin waren es mit 388.669 noch mehr.

ANZEIGE

  • Auf Düsseldorf folgen
  • Oberhausen mit 401 Bußgeldbescheiden je 1000 Einwohner,
  • Krefeld mit 381,
  • Bielefeld mit 310 und
  • Mönchengladbach mit 307.

Am anderen Ende der Auswertung steht

  • Magdeburg: Dort kamen lediglich sieben Bußgeldbescheide auf 1000 Einwohner.
  • Auch in Jena (88),
  • Leipzig (90) und
  • Hannover (93)

lag die Zahl vergleichsweise niedrig.

Einspruch kann sich lohnen

Nach der Zustellung eines Bußgeldbescheids haben Autofahrer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Gründe dafür können etwa formale Fehler im Bescheid, fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen oder ein nicht eindeutig erkennbares Blitzerfoto sein. Auch wenn die Tat bereits verjährt ist, kann sich ein Einspruch lohnen.

ANZEIGE

Wie häufig Autofahrer gegen Bußgeldbescheide vorgehen, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt deutlich. In Lübeck legten Autofahrer 2025 gegen 7174 der insgesamt 21.770 Bescheide Einspruch ein. Das entspricht einer Quote von rund 33 Prozent. In Düsseldorf, wo pro Kopf besonders viele Bußgeldbescheide ausgestellt werden, waren es dagegen nur acht Prozent. In Berlin lag die Quote sogar bei lediglich sieben Prozent.

ANZEIGE

In Krefeld akzeptierten Autofahrer die Bußgeldbescheide 2025 besonders häufig: Nur bei rund 1,8 Prozent legten sie Einspruch ein. Ähnlich selten kam es in Augsburg mit 2,2 Prozent und Jena mit 2,6 Prozent zu einem Widerspruch gegen die Bescheide.

ANZEIGEMehr Bußgeldbescheide, kaum mehr Einsprüche

In den 32 untersuchten Städten stieg die Zahl der Einsprüche laut HolidayCheck von 110.994 im Jahr 2024 auf 112.926 im Jahr 2025. Das entspricht einem Plus von 1,8 Prozent. Die Zahl der ausgestellten Bußgeldbescheide wuchs im selben Zeitraum um 2,1 Prozent auf insgesamt 2.088.083.

ANZEIGERostock verzeichnet starken Anstieg

In Rostock nahm die Zahl der Bußgeldbescheide besonders stark zu: 2025 wurden an der Ostseeküste 43.114 Bescheide ausgestellt – 59 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch Bonn mit einem Plus von 32 Prozent und Mannheim mit 26 Prozent verzeichneten deutliche Zuwächse.

In Frankfurt am Main entwickelte sich die Zahl hingegen in die entgegengesetzte Richtung. Dort wurden knapp 23.000 Bußgeldbescheide weniger ausgestellt als im Vorjahr.

ANZEIGEErwartungswert überprüfen

Ob sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sollten sich Betroffene aber zwei konkrete Fragen stellen:

  • Was würde ein erfolgreicher Einspruch konkret nützen (in Euro, Punkten, Fahrverbots-Monate)?
  • Was für Kosten entstehen durch das Einspruchsverfahren (Anwaltskosten, Verfahrensgebühren, Zeit, Stress)?

Der Erwartungswert zeigt dann, ob sich ein Einspruch rechnet: Ist der mögliche Gewinn abzüglich der Kosten positiv, kann er sich lohnen. Ist er negativ, ist es wirtschaftlich sinnvoller, das Bußgeld zu zahlen.

ANZEIGEANZEIGEIn fünf Fällen lohnt sich der Einspruch

Nicht in jedem Fall lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. In bestimmten Situationen kann es sich aber besonders auszahlen – vor allem, wenn neben dem Bußgeld weitere finanzielle oder rechtliche Folgen drohen.

  • Ein Fahrverbot droht: Schon ein Monat Berufsausfall kann teurer sein als das Einspruchsverfahren.
  • Ein Verstoß in der Probezeit vorliegt: Aufbauseminar und verlängerte Probezeit können zusätzliche Kosten verursachen.
  • Viele Punkte drohen: Ab vier Punkten können weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung relevant werden.
  • Der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist: Etwa bei einem unscharfen Blitzerfoto oder einer unklaren Fahreridentifizierung.
  • Mehrere Vorwürfe vorliegen: Sind mehrere Verstöße in einem Bescheid zusammengefasst, kann es sich lohnen, jeden einzelnen prüfen zu lassen.