Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich
Der Amtsleiter des Ordnungsamtes in Leipzig, Matthias Laube, erklärt das Problem so: „Das wäre ein Verstoß nach dem Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz. Das kann mit Bußgeldern zwischen 5 und 100.000 Euro belegt werden.“
Diese hohen Summen werden Laube zufolge aber nur fällig, wenn umweltbelastende Gegenstände wie Asbestplatten oder Altöl abgestellt werden. Diese seien eher selten in Verschenke-Kisten zu finden.
Sozialkaufhäuser nehmen Geschenktes an
Nachhaltiger sind Tauschschränke und Sozialwaren-Kaufhäuser. Katja Eckert – Mitarbeiterin in einem Sozialwarenhaus im Osten von Leipzig – erklärt, wie sie vorgeht, wenn Leute dem Sozialwarenhaus Dinge zum Verschenken anbieten. „Wir kontrollieren vorher alles, wie zum Beispiel elektronische Geräte.“
Stellen die Mitarbeiter dabei Defekte fest oder entdeckten kaputte Stellen, sortieren sie die Sachen sofort wieder aus.. „Und dann würde ich die Leute bitten, das wieder mitzunehmen und selber zu entsorgen“, sagt Eckert.