Im November 2019 stellten Stadtteilpolitiker der Grünen in einem Frankfurter Ortsbeirat einen ungewöhnlichen Antrag: Sie wollten prüfen lassen, ob in Frankfurt der Artikel 15 des Grundgesetzes angewendet werden könnte, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden ermöglicht. Auch ein konkretes Objekt hatten sie im Auge – ein kleines zweigeschossiges Haus im Stadtteil Bockenheim, das früher einmal als Brotfabrik und später von einem tibetischen Verein genutzt worden war. Initiativen wollten dort ein Stadtteilzentrum einrichten.
Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes war damals noch kein großes Thema. Das ist anders, seit in Berlin diskutiert wird, rund 160.000 Wohnungen von privater in öffentliche Trägerschaft zu überführen. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, rechnet damit, dass diese Debatte auch in Frankfurt ankommt. Sie dürfte sich dann nicht nur um ein kleines Haus drehen. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, schließt zum Beispiel die Frankfurter SPD Enteignungen nicht aus, „wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen“, wie es in einem im September gefassten Beschluss heißt. Und der wohnungspolitische Sprecher der Linken im Stadtparlament, Deniz Avan, fordert auf Instagram: „In Berlin und anderswo muss vergesellschaftet werden.“
Initiativen, die sich konkret dafür einsetzen, private Wohnungsgesellschaften in Gemeineigentum zu überführen, gibt es in Frankfurt bisher allerdings nicht. Dabei wird die Wohnungsfrage ähnlich intensiv diskutiert wie in Berlin. Gerade erst hat sich eine Initiative gegründet, die einen Bürgerentscheid vorbereitet, mit dem bezahlbarer Wohnraum durchgesetzt werden soll.
Mieten in Frankfurt höher als in Berlin
Etwa vier von fünf Haushalten leben in Frankfurt zur Miete. Die Quote ist damit fast so hoch wie in der Bundeshauptstadt, in der Wohneigentum vor allem im Ostteil der Stadt aus historischen Gründen nur eine geringe Rolle spielt. Das Mietniveau ist in Berlin zuletzt zwar gestiegen, liegt aber immer noch unter dem von Frankfurt. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen werden an der Spree laut Daten des Beratungsunternehmens Empirica im Schnitt 14,22 Euro je Quadratmeter aufgerufen, am Main hingegen 16,63 Euro. Auch Neubauwohnungen sind in Frankfurt deutlich teurer.
Die beiden Städte unterscheiden sich noch in einem weiteren Punkt: Laut Daten des Zensus von 2022 befinden sich in Berlin rund zehn Prozent der Wohngebäude in der Hand privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen. In Frankfurt liegt der Anteil nur bei 6,4 Prozent, während kommunale Unternehmen eine größere Rolle spielen. Diese Anteile lassen sich nicht auf die Zahl der Wohnungen übertragen, da in die Statistik auch Einfamilienhäuser einfließen. Sie zeigen aber die strukturellen Unterschiede zwischen Berlin und Frankfurt.
Diese sind vor allem darauf zurückzuführen, dass in Frankfurt Wohnungen öffentlicher Gesellschaften in den vergangenen Jahrzehnten nicht in dem Maß privatisiert wurden wie in Berlin. Betroffen waren Ende der Neunzigerjahre überwiegend Bestände, die unter dem Einfluss des Bundes standen. Unter anderem ging es um rund 1200 Wohnungen der Gagfah und 6700 Einheiten der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaft. Diese Bestände gehören heute der börsennotierten Vonovia AG, dem größten deutschen Wohnungskonzern.
Keine großen Bestände privatisiert
Ein Sonderfall war die Frankfurter Siedlungsgesellschaft (FSG), an der neben dem Bund auch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt mit je 13,7 Prozent beteiligt waren. Von den 10.060 FSG-Wohnungen lagen 2267 in Frankfurt. Nach langen Diskussionen verkaufte die Stadt 2002 ihre Anteile für 50 Millionen Euro an das Unternehmen Viterra, das damals zum Energiekonzern Eon gehörte und später in der Vonovia aufgegangen ist. Heute hat Vonovia rund 16.000 Wohnungen in Frankfurt und ist die größte private Wohnungsgesellschaft in der Stadt. Das Unternehmen ist damit das einzige in Frankfurt, das nach der in Berlin zugrunde gelegten Schwelle von 10.000 Wohnungen für eine Vergesellschaftung infrage käme.
Die umfangreichsten Bestände halten die kommunale ABG Frankfurt Holding, die über mehr als 50.000 Wohnungen in der Stadt verfügt, sowie die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt (NHW) mit mehr als 17.000 Einheiten. Größter Gesellschafter der NHW ist das Land Hessen, gefolgt von der Stadt Frankfurt. Zwar erwog die Landesregierung zeitweise, die Anteile an der Wohnungsgesellschaft zu verkaufen, doch sollten die Bestände nicht privatisiert werden, sondern an einen anderen öffentlichen Träger gehen. Nach öffentlichen Protesten wurden die Pläne nicht weiterverfolgt. Auch für einen Verkauf der städtischen ABG Holding gibt es keine politische Mehrheit; lediglich die frühere Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst (FDP) sprach sich dafür aus, eine Privatisierung zu prüfen.
Der 2019 gestellte Vergesellschaftungsantrag der Grünen wurde übrigens mit breiter Mehrheit im Ortsbeirat abgelehnt. Die ehemalige Bäckerei in Bockenheim wurde mittlerweile umgebaut. Das gewünschte Stadtteilzentrum ist nicht gekommen. Stattdessen sind neue Wohnungen entstanden. Auch beim Neubau unterscheiden sich Berlin und Frankfurt deutlich: Zwischen 2020 und 2024 sind in Frankfurt jährlich fünf bis sechs neue Wohnungen je 1000 Einwohner entstanden. In Berlin waren es im gleichen Zeitraum nur etwas mehr als vier. Auch das kann ein Grund dafür sein, dass in der Hauptstadt anders diskutiert wird als in der Finanzmetropole.