Remscheid (NRW) – Großeinsatz der Polizei am Freitagabend: Ein Mann in Jogginghose liegt von Beamten fixiert am Boden vor dem Gartenzaun eines Hauses. SEK-Beamte haben ihn wenige Augenblicke zuvor aus der Wohnung gezogen. Nach einer Messer-Attacke unter Kindern rückte die Polizei bei den Eltern an – für eine Haus-Durchsuchung.
Am Donnerstag soll ein junger Iraker (11) einem Teenager (13) ein Küchenmesser ins Bein gerammt haben. Das Opfer, ein Deutscher, soll den ersten Schlag ausgeführt haben, danach soll Elfjährige ein Messer gezogen und zugestochen haben. Der Junge flüchtete, wurde von der Polizei später festgenommen.
SEK stürmt Wohnung von Opfer-Familie
Ein Großaufgebot an Polizisten führte den Einsatz in Remscheid am Freitagabend durch
Foto: Tim Oelbermann
Am Freitagabend kam es zum SEK-Einsatz bei der Familie des Opfers in Remscheid (Nordrhein-Westfalen): Zuvor hatte es einen Hinweis von Zeugen gegeben, dass sich Waffen in dem Haus befinden könnten. Mehr als ein halbes Dutzend SEK-Beamte stürmten das Objekt, zogen einen Mann nach draußen. Nach BILD-Informationen soll es sich um einen Angehörigen des Opfers handeln – wahrscheinlich um den Vater, der in dem Haus wohnen soll.
Ein bewaffneter SEK-Beamter sichert den Hof ab
Foto: Tim Oelbermann
„Der Verdacht auf Waffen hätte sich nach ersten Erkenntnissen aber nicht bestätigt“, sagte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen. Der Einsatz stehe aber nicht im direkten Zusammenhang mit der Tat vom Donnerstag, so der Sprecher weiter. Insgesamt seien drei Wohnungen durchsucht worden. Die Eltern des 13-Jährigen lebten getrennt, berichtet die Deutsche Presseagentur (DPA).
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Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der 13-Jährige beim zufälligen Aufeinandertreffen in der Remscheider Innenstadt dem 11-Jährigen mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Der Jüngere soll sich dann mit einem Küchenmesser gewehrt, laut Polizei seinen Kontrahenten „leicht am Oberschenkel verletzt“ haben.
Auch ein Spürhund der Polizei war bei dem Einsatz in Remscheid dabei
Foto: Blaulicht Aktuell Solingen
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erklärte, beide Kinder seien unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig. Damit entfalle die Prüfung, ob der Elfjährige in berechtigter Notwehr gehandelt haben könnte. In Deutschland gelten Kinder unter 14 Jahren als nicht strafmündig.