Volksinitiativen in Brandenburg haben es künftig schwer. Das ist das Ergebnis des am Freitag ergangenen Urteils des Landesverfassungsgerichts zur Volksinitiative der Freien Wähler unter dem Motto „Gesundheit ist keine Ware“. Denn in seinem Urteil bestätigte das Gericht das sogenannte „Koppelungsverbot“: Künftig wird es nicht mehr möglich sein, verschiedene Teilanliegen, über die man auch einzeln abstimmen könnte, in einer gemeinsamen Volksinitiative zu bündeln.