Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat der Polizei und Staatsanwaltschaft sowie mehreren Firmen Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen. In ihrem am Montag vorgestellten Jahresbericht 2024 rügt Berlins oberste Datenschützerin Meike Kamp die Berliner Polizei unter anderem für den Einsatz von Überwachungskameras an der Wache am Kottbusser Tor in Kreuzberg.

Die Sicherheitsbehörde hat dort zum Schutz der Wache an der Unterführung des Gebäuderiegels an der Adalbertstraße sowie am Eingangsbereich im ersten Stockwerk Videokameras installiert. Allerdings werden dabei sowohl der Fußgängerbereich und die Fahrbahn der Adalbertstraße als auch ein Teil der Fußgängerterrassen am Eingang im ersten Stock dauerhaft erfasst.

Videoüberwachung an der Kotti-Wache ist „unverhältnismäßig“

Die Videoüberwachung sei rechtswidrig und greife „unverhältnismäßig“ in die Grundrechte von Passanten ein, kritisierte Kamp. Die Datenschutzbeauftragte forderte daher die Polizei auf, den Schutz der Wache durch andere Mittel sicherzustellen. Möglich wäre etwa ein Umbau, oder der Einsatz von Wachpersonal. Bislang sei die Behörde dem jedoch nicht nachgekommen. Allerdings sei die Polizei dazu auch nicht verpflichtet, sagte Kamp.

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Zu zahlreiche Verstöße sei es auch durch Polizisten gekommen, die entgegen den Vorschriften persönliche Daten von Menschen im Polizei-Computersystem POLIKS abgefragt haben. In 50 Fällen seien Verfahren eingeleitet und in 23 Fällen Bußgelder erlassen worden, heißt es im Bericht.

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Die Dunkelziffer der nicht bekanntgewordenen Verstöße dieser Art bei der Polizei sei aber sicher deutlich höher. Die Polizei sei gefordert, die Sicherheit zu verstärken.

So habe ein Polizist Daten zu seiner Ex-Freundin und deren Familie abgefragt – in insgesamt 170 Fällen. Ein anderer Polizist habe die Telefonnummer einer Frau gespeichert, um einen Kontakt anzubahnen. Ein weiterer Beamter habe die Adresse eines prominenten Menschen abgefragt – später habe diese Person Drohschreiben erhalten.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft erhielt eine Rüge für den Einsatz von Kameras mit Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum zur Verfolgung von Verdächtigen. Auch in diesem Fall habe die Prüfung ergeben, dass für den Einsatz keine Rechtsgrundlage bestand, kritisierte Kamp.

„Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Strafverfolgungsbehörden greift intensiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein“, sagte die Datenschutzbeauftragte. Das seien keine trivialen Eingriffe. Denn bei der Nutzung im öffentlichen Raum seien „eine Vielzahl von unverdächtigen Personen betroffen“.

Mehr als 6000 Beschwerden oder Anfragen

Insgesamt hätten sich die Berliner Bürger im vergangenen Jahr in 6063 Fällen mit Beschwerden oder Anfragen an die Datenschutzbeauftragte gewandt. Das sei ein neuer Höchststand. Private und öffentliche Stellen meldeten laut dem Bericht 1262 Datenpannen. Die Datenschutzbeauftragte erließ 104 Verwarnungen und 164 Geldbußen in Höhe von rund 80.000 Euro.

Kamp mahnte bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024 angesichts der neuen Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) zu einem sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten und zur Einhaltung der Bestimmungen auch bei globalen Tech-Konzernen an.

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Mit Blick auf die Datensammlungen und -nutzung der großen Konzerne forderte Kamp die Berliner auf, die am 26. Mai ablaufende Frist noch zu nutzen, um dem Konzern Meta mit seinen Plattformen Facebook und Instagram zu untersagen, Beiträge und Kommentare zur Schulung von KI zu verwenden.

Die Datenschutzbestimmungen bei diesen Firmen durchzusetzen, sei nicht so einfach. Die Aufsichtsbehörden kämen gar nicht damit hinterher, das „in den Tiefen zu prüfen“. (mit dpa)