Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) muss sich erneut mit der umstrittenen Abschiebung eines Marokkaners aus Chemnitz befassen. Ein Beschluss des OVG aus dem Juli 2024 verletze den Mann in seinen Grundrechten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der OVG-Beschluss aus dem Juli werde aufgehoben, die Sache werde zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.

Mann im Juli 2024 abgeschoben

Flüchtlingsrat fordert Rückholung

Das Oberverwaltungsgericht habe die gerichtlich beantragte Akteneinsicht jedoch ohne tragfähige Gründe verwehrt, heißt es dazu nun im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der sächsische Flüchtlingsrat bezeichnete die Verweigerung der Akteneinsicht als Skandal. Der Vorgang stelle einen schwerwiegenden Angriff auf den Rechtsstaat dar, hieß es. Man fordere eine beschleunigte Rückholung des Mannes, mindestens aber ein unbürokratisch und zügig durchgeführtes Visumsverfahren.