Berlin. Schritt für Schritt wird die Entbudgetierung der Hausärzte umgesetzt. Nach dem jüngsten Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zu den Leistungen, die künftig ungedeckelt bezahlt werden, hat die Ärzte Zeitung bei der KV Berlin nachgefragt: Wie viel Honorar landet überhaupt noch im Budgettopf?

Zunächst zu dem Geld, das aus der Honorardeckelung herausgenommen wird: Die KV hat aufgrund der Daten und des Honorarvolumens des zweiten Quartals 2024 eine Simulationsrechnung vorgenommen.

Das Ergebnis: Rund 67 Prozent des hausärztlichen Gesamthonorars wird aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben entbudgetiert. Hier rechnet die Kassenärztliche Vereinigung auch die Hausbesuche für die Pädiater ein, die ebenfalls noch vom Budgetdeckel befreit werden.

Zu beachten ist: Extrabudgetär erhielten die Praxen in der Vergangenheit weitere Leistungen wie Prävention oder Substitution vergütet. Ebenso gab es „arztseitig eine Vollvergütung für bestimmte Fallkonstellationen (z.B. nach dem Terminservice- u. Versorgungsgesetz), für bestimmte Kostenpauschalen oder für Leistungen bei Sonderkostenträgern“.

Auswirkungen auf Auszahlungsquote noch unvorhersehbar

Rechnet man diese Posten zusammen in der Annahme, dass sich keine Änderungen ergeben werden, „verbleiben rund 4,5 Prozent zur Budgetierung“, so die KV. Welche Auswirkungen dies auf die Auszahlungsquote haben wird, dazu sei eine verbindliche Vorhersage kaum möglich. Grund ist, dass die Leistungsanforderungen saisonal schwanken und nicht sicher berechenbar sind.

„Wir müssen allerdings davon ausgehen, dass diese Auszahlungsquote unterhalb der derzeitigen MGV-Quote unseres Honorarberichts liegen wird. Im Quartal 2024-2 betrug die MGV-Auszahlungsquote für die Arztgruppe der Hausärzte 86,03 Prozent“, teilt die KV Berlin mit.

Wie die restliche MGV im hausärztichen Versorgungsbereich ab dem vierten Quartal 2025 verteilt wird, darüber muss sich die KV Gedanken machen. Nach „derzeitigem Diskussionsstand“ werde es aber wohl nicht „sehr wahrscheinlich“ sein, dass dieser „begrenzte Vergütungsanteil“ weiter über die RLV verteilt wird, so die KV.