Wegen insgesamt 701 Fällen von Untreue hat das Düsseldorfer Landgericht einen ehemaligen Hausverwalter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer hielt dem 40-Jährigen dabei sein umfassendes Geständnis, seinen Willen zur Wiedergutmachung und seine positive Sozialprognose zugute. Dennoch stellte sie die Untreue in einem besonders schweren Fall fest, weil der Mann über Jahre hinweg gewerbsmäßig gehandelt habe, so die Richterin.