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Stadtsparkassen-Kunde Dieter N. (81). © SIGI JANTZ
Einen Millionenbetrag muss die Sparkasse in Summe an 2400 Kunden ausschütten, weil sie Zinsen falsch berechnet hatte. Dieter N. (81) gehört nicht dazu, obwohl er seit 2020 bereits gegen die Bank klagt.
München – Seit mehr als 60 Jahren ist Dieter N. (81) Kunde bei der Stadtsparkasse – so hatte er es bereits 2021 erzählt. Dem Jahr, als er seine Bank des Vertrauens verklagt hatte. 2023 gewann er in erster Instanz am Landgericht, das ihm 8000 Euro an Zinsen zusprach, die die Stadtsparkasse nachzahlen muss. Denn auch Dieter N. war Prämiensparer und hielt seit 1997 zwei Verträge.
„Die waren langfristig angelegt, wir hätten sie nie gekündigt“, sagt seine Frau Gudrun (82). Am Oberlandesgericht muss sie ihren Mann mittlerweile vertreten, der inzwischen schwer erkrankt ist. Dort ging der Fall in Berufung, vergangene Woche wurde erneut um die Zinsen aus den Prämiensparverträgen gestritten.
Stadtsparkasse kündigte tausenden Kunden die Sparverträge – und muss nun zahlen
„In der mündlichen Verhandlung wurden Zeugen und ein Sachverständiger gehört sowie der Termin für eine Entscheidung festgelegt. Dieses Vorgehen des Gerichts respektieren wir“, sagte eine Banksprecherin. Ein Gutachter stellte verschiedene Berechnungsweisen vor, bei der eine Summe von 400 bis 3300 Euro herauskommt. Dass Dieter N. eine Nachzahlung erhält, ist klar – strittig bleibt die Höhe. Ein Vergleich kam hier bislang nicht zustande.
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Langjähriger Kunde zeigt sich enttäuscht
„Das ist eine große Enttäuschung“, sagt Gudrun N. „Schade, dass sich die Sparkasse auch vor dem Hintergrund des persönlichen Schicksals des Klägers so kompromisslos verhält“, kritisiert ihre Anwältin Sarah Mahler. Sie reichte 2020 für die Familie eine gesonderte Klage ein – und beteiligte sich nicht an der Klage der Verbraucherzentrale, bei der nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ein Vergleich erwirkt wurde: Demnach verpflichtet sich die Stadtsparkasse einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag an 2400 Kunden auszuschütten. Sie erhalten im Schnitt dann vierstellige Beträge als Nachzahlung für ihre Prämiensparverträge, die die Stadtsparkasse ab 2019 gekündigt hatte.
Gudrun N. (82, links) mit ihrer Anwältin Sarah Mahler. © SIGI JANTZ
Dass der Kunde inzwischen erkrankt sei, „tut uns sehr leid“, sagt eine Sparkassen-Sprecherin. Einem Vergleichsvorschlag des Senats im ersten Verhandlungstermin gegenüber sei man offen gewesen – diesen hätten die Kläger aber abgelehnt. Sarah Mahler berichtet von Versuchen eines Vergleichs, zu dem die Bank nicht bereit gewesen sei. „Allein schon aus Fairnessgründen sehe ich nun einem Angebot der Stadtsparkasse auf Basis des Vergleichs im Musterverfahren entgegen“, sagt Mahler. In der Tat könnte die Einigung mit der Verbraucherzentrale nun auch eine Lösung für Dieter N. bringen.