Landrat verteidigt Ausländerbehörde
Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), verteidigt das Vorgehen der Ausländerbehörde als rechtmäßig: „Schulen sind kein rechtsfreier Raum. Das Abholen von Schülern in Schulen zum Zwecke der Abschiebung ist nicht rechtswidrig, wenn es als unvermeidbares Mittel gewählt wird.“
Es stehe jedem frei zu kritisieren, dass es keine Regelung zu Abschiebemaßnahmen aus Schulen und Kitas gebe – dann aber als politische Forderungen an den Gesetzgeber, nicht an die Kommunen, so Ulrich. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes sei verpflichtet, das Ausländerrecht als Bundesrecht im Landkreis umzusetzen.
Ulrich teilte mit, es verstoße nicht gegen die Menschenwürde, wenn Schüler oder Lehrer das Abholen von Schulen zum Zwecke der Abschiebung beobachten. Die Mitteldeutsche Zeitung hatte berichtet, dass die Lehrerin und mehrere Kinder den Einsatz mit angesehen hatten.
Der Landrat teilte weiter mit: „Vor diesem Hintergrund verdienen die Mitarbeiter des Rückkehrmanagements für ihre Entscheidungen Respekt. Kritik am Abschiebevorgang ist gegenüber den kommunalen Vollzugsbehörden fehl am Platze.“ Die Verantwortung für Abschiebungen und Abschiebeversuche liege beim Gesetzgeber, nicht bei den Vollzugsbehörden.
Familie ist nun untergetaucht
Die ausreisepflichtige Familie sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Halle einen dagegen gerichteten Eilantrag als unbegründet abgelehnt hatte. Die Familie verfügt über einen anerkannten internationalen Schutzstatus in Bulgarien und hat vor ihrer Einreise nach Deutschland dort zwei Jahre gelebt. Es war der zweite Versuch der Abschiebung.