Grundsätzlich erfolge die Unterbringung von Gefangenen getrennt nach Geschlecht, sagte Benedikt Bernzen von der Staatsanwaltschaft Halle MDR SACHSEN-ANHALT auf Anfrage. Das sei Teil der bundesweit geltenden Strafvollstreckungsordnung. In allen Fällen gebe es eine „sorgfältige Einzelfallprüfung“, um eine sachgerechte Betreuung und Unterbringung zu gewährleisten, und geschlechtsspezifischen Belangen gerecht zu werden.
Ähnlich äußert sich auch das sächsische Justizministerium mit Sitz in Dresden. Aus den Worten von Sprecher Alexander Melzer wird klar: Die Prüfung im Fall Liebich, der erstinstanzlich noch als Sven Liebich verurteilt wurde, dürfte besonders ausführlich stattfinden. „In besonderen Zweifelsfällen, etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen, sieht die Verwaltungsvorschrift vor, dass eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden soll“, so Melzer.