Mieten und Energiekosten steigen in Leipzig. Und das bekommen auch alle Haushalte zu spüren, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Und oft können sie beim besten Willen die gestiegenen Kosten nicht auffangen. Das Sozialamt muss helfen. Die Linksfraktion im Stadtrat wollte zur letzten Ratsversammlung einmal genauere Zahlen bekommen, wie viele Haushalte das betrifft. Und wie oft die Stadt eigentlich helfen muss, damit die betroffenen Bedarfsgemeinschaften die auflaufenden Kosten überhaupt stemmen können. Die Zahlen haben es in sich.
Auch wenn das Jobcenter Leipzig die meisten der von der Linksfraktion gestellten Fragen nicht beantworten konnte, weil die Zahlen augenscheinlich nicht statistisch erfasst werden. Das Jobcenter verfüge „über keine Informationen über Zahlen der Leistungsempfänger/-innen mit unangemessenen Wohnkosten, der Aufforderungen zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten, der per Bescheid erfolgten Kostensenkungen und zu Betriebskostennachzahlungen“, teilte das Sozialdezernat zu diesen nicht verfügbaren Zahlen mit.
Aber da das Sozialamt selbst die Angemessenheit von Miete und Nebenkosten prüft, hat das Amt selbst zumindest Zahlen zu verfügten Absenkungen der Wohnkosten und zu von der Stadt geleisteten Kostenbeihilfen, wenn die Betroffenen ihre Heizkosten nicht mehr gestemmt bekamen.
Über 2.000 Mal geholfen 2023 und 2024
„Durch das Sozialamt wurden im Rahmen der Leistungsgewährung im Jahr 2023 insgesamt in 2.025 Fällen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen übernommen. Im Jahr 2024 erfolgte die Übernahme in 2.049 Fällen“, teilt das Sozialamt mit. Und darunter waren auch sehr heftige Nachzahlungen, bei denen man ahnt, wie einigen Betroffenen die Heizkosten regelrecht um die Ohren fliegen. 2023 gab es 73 Fälle, in denen die Stadt mit über 1.000 Euro aushelfen musste, im Jahr 2024 sogar 98 Fälle.
Aber die Linksfraktion wollte eigentlich vor allem Zahlen zu einem anderen Problem – nämlich dem zunehmenden Auseinanderklaffen der tatsächlichen Wohn- und Betriebskosten der Bürgergeldempfänger und den Angemessenheitswerten der Stadt Leipzig, die den Kostenentwicklungen schon seit einiger Zeit hinterherlaufen.
„Bezieher/-innen von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe sind bei den Kosten der Unterkunft (KdU) auf die sogenannten angemessenen Wohnkosten verwiesen. Immer häufiger wird nun von Betroffenen berichtet, dass sie Aufforderungen beispielsweise vom Jobcenter zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten (Senkung der Kaltmiete und/oder Senkung der Betriebskosten inkl. Heizung) erhalten mit der Androhung, nach Ablauf der gesetzten Fristen die Zahlungen für die KdU bzw. die Wohnkosten auf die Angemessenheitswerte der Stadt Leipzig abzusenken“, hatte es die Linksfraktion in ihre Anfrage formuliert.
Gab es 2023 insgesamt 163 solcher Fälle mit Anhörung und Aufforderung zur Senkung der Miet- bzw. Betriebskosten, waren es 2024 schon 492 Fälle. Doch das bedeutet nicht, dass die Betroffenen tatsächlich immer Kürzungen hinnehmen müssen. Denn oft haben sie gar nicht die Möglichkeit, in preiswertere Wohnungen umzuziehen oder ihren Energiebedarf drastisch zu senken.
Im Ergebnis gab es 2023 dann nur 40 Fälle, wo diese Kosten für die Betroffenen abgesenkt wurden. 2024 waren es dann freilich schon 182. Wie die Betroffenen mit diesen Kürzungen umgegangen sind, konnte freilich auch das Sozialamt nicht sagen: „Ob die Absenkung ohne Änderungen der Mietkosten oder Umzug und/oder ohne Absenkung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgte, wurde nicht erhoben.“