Verbraucherschützer alarmiert
EU-Reform könnte Entschädigung bei Flugverspätung erschweren
30.05.2025, 11:59 Uhr
Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, haben die Passagiere in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Eine EU-Reform könnte das nun ändern. Scharfe Kritik kommt von Verbraucherschützern, die längere Wartezeiten und weniger Zahlungen an Passagiere befürchten.
Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 Kilometern 600 Euro. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Naturkatastrophen gilt das nicht.
Die EU-Länder beraten über Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, die Schwelle für eine Entschädigung deutlich anzuheben.
250 Euro gäbe es demnach erst ab fünf Stunden Verspätung und für Flüge bis 3500 Kilometer. Ab neun Stunden Verspätung gäbe es 400 Euro, wenn die Flugstrecke mehr als 3500 Kilometer innerhalb der EU oder mehr als 6000 Kilometer außerhalb der EU beträgt. Der höchste Betrag von 600 Euro würde nur für Flüge mit mehr als 6000 Kilometern und mehr als zwölf Stunden Verspätung fällig.
Die Änderungen sind Teil einer Reform, die auch Verbesserungen für die Passagiere vorsieht. Die Kommission will den Fluggesellschaften etwa verbieten, für Handgepäckstücke mit maximalen Maßen von 40x30x15 Zentimetern eine zusätzliche Gebühr zu verlangen.