Hamburg will überhöhte Mieten bekämpfen. Ein Gutachten, das dabei helfen soll, zeigt: Die Lage ist schlimmer als angenommen.

30. Mai 2025, 12:26 Uhr

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Artikelzusammenfassung

Der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes besagt, dass Mietpreisüberhöhung eine Ordnungswidrigkeit ist und mit bis zu 50.000 Euro bestraft wird. Allerdings ist die Definition von Mietwucher komplex: Eine überhöhte Miete gilt als solche, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In Hamburg sind die Angebotsmieten zwischen 2018 und 2023 um 25 Prozent gestiegen, was zu Kritik an der Wohnungspolitik des Senats führt. Besonders einkommensschwache Haushalte leiden unter dem Mietenanstieg, da es nicht genug Sozialwohnungen gibt. Die Stadtentwicklungsbehörde plant, den Mietwucher zu bekämpfen und setzt sich für eine Reform des Gesetzes ein.

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Der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ist simpel und komplex zugleich. Er besagt, dass Mietpreisüberhöhung eine Ordnungswidrigkeit ist und mit bis zu 50.000 Euro geahndet wird – soweit ganz einfach. Der Paragraf definiert aber auch, was Mietwucher ist, und hier wird es kompliziert: Eine überhöhte Miete ist demnach eine, die „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ mehr als 20 Prozent teurer sind als die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“, die in Hamburg durch den Mietenspiegel definiert wird.