Hannover – Der Neonazi, der im Januar die Holocaust-Gedenkstätte in Hannover-Ahlem geschändet haben soll, sitzt jetzt hinter Gittern. Zum Tatzeitpunkt war er nach bisherigen Erkenntnissen Mitglied der AfD.

Zielfahnder fassten den polizeibekannten Angelos L. (25) in Budapest (Ungarn). Dorthin hatte er sich im März abgesetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover begonnen hatte, gegen ihn zu ermitteln. Ausgangspunkt dafür waren Aufnahmen aus Überwachungskameras, die zeigten, wie ein Mann Kränze in der Holocaust-Gedenkstätte beschädigt und stiehlt. Ermittler waren sich sicher, dass es sich dabei um L. handelte.

Ungarn: Maskierte Anti-Terror-Fahnder stopfen Neonazi L. in ein Auto

Maskierte Anti-Terror-Fahnder stopfen Neonazi L. in ein Auto

Foto: PoliceHungary

Eine Hausdurchsuchung bei ihm brachte dann beunruhigende Ergebnisse: Die Polizei fand eine Maschinenpistole und dazugehörige Munition. Kathrin Söfker, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, zu BILD: „Die Untersuchungen der Waffe sind abgeschlossen: Sie ist voll funktionsfähig.“

Wegen Fluchtgefahr sitzt L. jetzt in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen in Untersuchungshaft.

Gedenkstätte Hannover-Ahlem, an der Wand die Namen von Opfern der Nationalsozialisten, hier wurden im Januar Kränze beschädigt und gestohlen

Die Gedenkstätte Hannover-Ahlem: An der Wand stehen die Namen von Opfern der Nationalsozialisten. Hier wurden im Januar Kränze beschädigt und gestohlen

Foto: picture alliance/dpa

AfD-Unterlagen sollen ebenfalls in der Wohnung gefunden worden sein. Sie sollen die Partei-Mitgliedschaft des 25-Jährigen bestätigen.

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Die Hannoversche Allgemeine Zeitung konfrontierte den AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde damit. Vertreter der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Partei hätten bisher immer abgestritten, L. in ihren Reihen zu haben. Wie die Zeitung berichtet, habe Schledde daraufhin erklärt, die Mitgliedschaft von L. sei annulliert und somit ungültig.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen L. wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Diebstahls, Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz.