Kernen. Genügend Betreuungsplätze für Kindergartenkinder bereitzustellen, gehört schon lange zu den Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden. Und nicht nur das, seit 2013 haben auch Familien mit Kleinkindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz – seie es in einer Krippe oder auch in einer Kindertagespflege oder auch bei Tageseltern. Genügend Plätze mit je nach Bedarf der Familien teils sehr unterschiedlichen