An dieser Stelle findest du den Text-to-Speech Player
Um den TTS Player darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.
externen Inhalt aktivieren Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre jederzeit widerrufliche Einwilligung (über den Schalter oder über “ Widerruf Tracking und Cookies “ am Seitenende) zur Verarbeitung personenbezogener Daten nötig. Dabei können Daten in Drittländer wie die USA übermittelt werden (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Mit dem Aktivieren des Inhalts stimmen Sie zu. Weitere Infos finden Sie hier.
Von wegen, Berlin ist arm aber sexy! Berlin ist sogar reich – wenigstens an Ladesäulen für die E-Mobilität: Rund 35.000 Ladepunkte gibt es mittlerweile. Für 825 davon wurden 2024 im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Forschungsprojekts „ElMobileBerlin“ sogar Laternen umgerüstet. Zu blöd nur, dass ausgerechnet diese Ladeplätze nicht mit dem Hinweis „Parken nur zum Laden“ ausgestattet sind.
Was passiert also in einer von motorisierten Blechbüchsen überbordenden Stadt wie Berlin (1,23 Millionen Pkw bei 3,90 Einwohnern)? Die Verbrenner parken vor den Ladelaternen!
Bund der Steuerzahler ist fassungslos
Ein Missstand, den jüngst selbst den Bund der Steuerzahler in Rage brachte. „Wie soll E-Mobilität denn so gelingen?“, heißt es auf der Seite der Steuerwächter. Diese hatten dabei speziell vier solcher Laternen in der Steglitzer Herrfurthstraße unter die Lupe genommen und das Parkverhalten davor über einen längeren Zeitraum beobachtet.
Lesen Sie auch
Deren Fazit vom 14. Mai 2025: „Auch 20 Monate nach der Inbetriebnahme gibt es noch keine ,Parken nur zum Laden‘-Beschilderung. Sämtliche Ladesäulen sind praktisch immer mit Verbrennerfahrzeugen zugeparkt, so dass das Laden eines elektrischen Autos nicht möglich ist. Der Bund der Steuerzahler hat heute die Telefonnummer von ubitricity angerufen und den Vorgang geschildert. Vielleicht interessiert das den Energielieferanten, warum er keinen Strom verkauft, wenn es dem Senat schon egal ist.“
Darf man überhaupt vor Ladelaternen parken?
Das Problem: Wenn der Platz vor solchen Ladelaternen nicht mit entsprechenden Hinweisen ausgewiesen ist, gibt es auch keine rechtliche Handhabe, Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor dort das Parken zu verbieten!
„Nach kursorischer Prüfung konnten wir keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften finden, die das Parken für Verbrenner dort verbieten würden, zumal die Ladesäulen auch schwer überhaupt als solche erkennbar sind“, schreibt der Bund der Steuerzahler auf seiner Website.
Und diese Situation wird sich wohl so schnell auch nicht ändern. Denn auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler wurde diesem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beschieden: Eine Beschilderung und Markierung dieser Stellplätze für E-Fahrzeuge sei im Projekt nicht vorgesehen gewesen.