Stuttgart – Bordell-Besitzer sind zwingend kriminell. Diese Aussage will Unternehmer John Heer (58) so nicht stehen lassen.
Im November 2023 hatte die damalige Bundestags-Abgeordnete Leni Breymaier (65) an einer SWR-Sendung zum Thema Prostitution teilgenommen. Sie behauptete: „Man kann solche Bordelle nicht betreiben, ohne dass einem Menschenhändler, Rockerbanden die Frauen zuführen – weil es gar nicht genug gibt, die da freiwillig arbeiten wollen.“
Leni Breymaiers Behauptung fiel in der Sendung „Zur Sache! Baden-Württemberg“ am 30. November 2023
Foto: SWR
Bordellbetreiber reicht Klage ein
Die ehemalige SPD-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg attackierte Puff-Besitzer John Heer, der in der TV-Sendung ebenfalls zu Gast war, direkt: „Und ich behaupte, dass das auch auf Ihr Haus zutrifft. Und dann können Sie mich gern wieder verklagen.“
Herr reichte Klage ein. Das Landgericht Stuttgart untersagte Breymaier 2024 in einem Eilverfahren die ehrverletzende und potenziell geschäftsschädigende Äußerung. Im Hauptsacheverfahren kündigt sich jetzt die nächste Niederlage an. Richter Oliver Schlotz-Pissarek (60): „Die Klage auf Unterlassung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit begründet.“
Insgesamt 12 Frauen haben sich in John Heers Häuser eingemietet (Symbolfoto)
Foto: picture alliance / Zoonar
Streit schwelt seit Jahren
John Heer betreibt ein legales Bordell in Stuttgart – und fühlt sich von Breymaier schon seit 2021 diffamiert. Die Politikerin hatte in einem Zeitungsartikel von unhaltbaren Zuständen in Bordellen gesprochen und behauptet: „Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt.“
Heer wehrt sich: „Ich halte mich an alle Gesetze und Vorgaben. Was Frau Breymaier da betreibt, ist Rufmord.“
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Für Leni Breymaier, die bis 2025 im Bundestag saß, wird es juristisch und finanziell eng. Weil sie die untersagte Aussage wiederholt hatte, musste sie bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen. Hinzu kommen rund 7000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten.
Trotz allem zeigt sich die SPD-Politikerin bisher wenig einsichtig: Sie lehnte einen Vergleich ab und könnte nun in Berufung gehen. Doch sollte sie auch vor dem Oberlandesgericht unterliegen, drohen weitere Kosten – rund 8000 Euro.