Als die „Höfe am Brühl“ 2012 eröffneten, veränderten sie das Geschehen in der Leipziger Innenstadt dramatisch. War vorher die Petersstraße die am häufigste frequentierte Einkaufsmeile in der City, traten in den Folgejahren zunehmend der Brühl und die Hainstraße an ihre Stelle. Hauptmagnet auf dieser Route sind die „Höfe am Brühl“. Und schon seit längerer Zeit ringt das Center-Management darum, die Verkaufsfläche im Center deutlich zu erhöhen. Aber das geht nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes, die am 21. Mai – mit einer Änderung – vom Stadtrat beschlossen wurde.
„Die Höfe am Brühl-GmbH setzt bereits seit mehreren Jahren verschiedene Umstrukturierungs-, Flexibilisierungs- und Aufwertungsmaßnahmen um“, geht das Stadtplanungsamt auf die Wünsche des Center-Managements ein, in den „Höfen am Brühl“ deutlich mehr Verkaufsfläche zu schaffen. Ein Anliegen, das schon vier Jahre nach Center-Eröffnung erstmals geäußert wurde.
„Seit 2016 möchte der Betreiber die im Gebäudebestand vorhandenen, aber bisher noch unvermieteten Flächen, die nicht für Gastronomie und Dienstleistungen vorgesehen oder geeignet sind, für den Einzelhandel aktivieren. Dadurch können bis zu 3.500 m² Verkaufsfläche dazu kommen“, beschreibt das Stadtplanungsamt die notwendigen Änderungen am Bebauungsplan.
„Die gewünschte Aktivierung der im Gebäudekomplex brachliegenden Flächenpotenziale ist nach den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45.5 ‘Höfe am Brühl’, 1. Änderung zur Verkaufsflächenobergrenze und den darin zulässigen Verkaufsflächen für die einzelnen Warensortimente nicht zulässig. Aus diesem Grund ergibt sich ein Anpassungsbedarf für einen Teil der Regelungen des Bebauungsplanes.
Darüber hinaus wurden zwischen der Stadt und dem Betreiber Maßnahmen konzipiert, die die Einbettung der Höfe am Brühl in ihr städtebauliches Umfeld verbessern sollen. Diese Regelungen umfassen die geschäftszeitbezogene Öffnung der Ladengeschäfte sowie die Maßnahmen zur mobilen Begrünung in den umliegenden Straßenräumen.
Die Höfe am Brühl-GmbH trägt die Investitions- und Unterhaltungskosten für die Aufwertung des öffentlichen Raums des Brühls. Um die Maßnahmen dauerhaft abzusichern, ist eine vertragliche Regelung zwischen der Höfe am Brühl-GmbH und der Stadt Leipzig notwendig. Die Aufstellung der Pflanzkübel wurde durch die Höfe am Brühl-GmbH bereits realisiert.“
Wobei die Pflanzkübel eine Reaktion auf die Haltung der Stadt waren, die am Brühl keine Möglichkeit sah, Straßenbäume zu pflanzen.
Türen öffnen zum Brühl!
Aber ein Anliegen war den Fraktionen von Grünen und Linken noch wichtig: Dass die „Höfe am Brühl“ ihrem Versprechen besser gerecht werden, sich zur Innenstadt hin zu öffnen. Fünf Zugänge gibt es derzeit Richtung Innenstadt. Aber wenn die „Höfe“ – wie ursprünglich angedacht – wie ein Leipziger Passagensystem funktionieren sollen, müssten sich noch ein paar mehr Geschäfte Richtung Brühl öffnen. Nämlich alle, wie der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Peter zur Einbringung des Änderungsantrags betonte.
Die Stadt hatte nur eine 50-prozentige Öffnung in die Vorlage geschrieben.
Aber nach Rückfragen beim Center-Management, so Peter, würde man auch dort das Anliegen teilen, möglichst alle Türen zum Brühl hin zu öffnen.
Die beiden antragstellenden Fraktionen begründeten das Anliegen so: „Der städtebauliche Vertrag sieht im Hinblick auf die Öffnung der Türen zum Brühl die Aufrechterhaltung des Status Quo mit der Möglichkeit der Unterschreitung der 50%-Quote im Einzelfall vor. Grundsätzliche Zielsetzung im Sinne einer lebendigen Innenstadt sollte es sein, alle zum Brühl zu öffnenden Ladenlokale auch tatsächlich während der Geschäftszeiten zu öffnen.
Der Städtebauliche Vertrag sollte diese positive Entwicklung befördern. Dementsprechend sollten 50 % die absolute Untergrenze darstellen. Der Änderungsantrag formuliert dementsprechend eine geänderte Zielstellung und klare Verpflichtung der HÖB GmbH. Ausnahmen vom Öffnungsgebot aus Witterungsgründen sollen möglich sein, dies betrifft neben Starkregen oder Sturm auch Frost- und Hitzetage, in dem ein Zugang von außen zu unverhältnismäßigen energetischen Verlusten führen kann.“
Da auch aus den „Höfen am Brühl“ Zustimmung signalisiert wurde, sah Oberbürgermeister Burkhard Jung kein Problem darin, den Änderungsantrag so mit in die Vorlage zu übernehmen.
Und die bekam am 21. Mai dann mit 53:0 Stimmen ein klares Votum. Nur fünf Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.