Berlin – Es war ein großes Bürgergeld-Versprechen – und es steht vor dem Aus!

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart: Alle Ukrainer, die ab 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen (rückwirkend) nicht mehr Bürgergeld beziehen. Stattdessen sollen sie weniger Stütze erhalten und wie Asylbewerber behandelt werden („Rechtskreiswechsel“).

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Zur Erklärung: Für diesen „Rechtskreiswechsel“ muss eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch II (SGB II) her – eine einfache Verordnung reicht nicht. Doch die neue Regierung, erst seit 6. Mai im Amt, hat den Prozess gerade erst gestartet. Verständlicherweise bekommen damit bis zum zukünftigen Inkrafttreten dieser Änderung die neu ankommenden Ukrainer vorerst weiterhin Bürgergeld.

Klar war zwar, dass dieses Gesetz erst nach dem Stichtag in Kraft treten kann – doch nun gibt es Zweifel, ob eine rückwirkende Umsetzung überhaupt möglich ist. BILD erfuhr: Die rückwirkende Umsetzung der neuen Regelung ist sehr kompliziert. In der Koalition heißt es: nicht durchführbar!

Lesen Sie auchKein Start-Datum mehr im Sofortprogramm

Auffällig: Während im Koalitionsvertrag noch der 1. April als Startdatum steht, ist im neuen „Sofortprogramm“ des Koalitionsausschusses nur noch allgemein vom „Rechtskreiswechsel von Ukraine-Flüchtlingen“ die Rede – ohne ein konkretes Datum zu nennen.

Im Klartext: Voraussichtlich erst, wenn Union und SPD das neue Gesetz vorlegen, werden neu ankommende Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten – ohne eine rückwirkende Regelung.

SPD-Arbeitsexpertin Annika Klose (32) zu BILD: „Es muss eine Lösung gefunden werden, die für die Kommunen und Jobcenter umsetzbar ist und keine Mehrbelastung darstellt.“ Auch das Arbeitsministerium sagt, es strebe eine „möglichst bürokratiearme Regelung“ an.

Markus Mempel, Sprecher des Deutschen Landkreistags, zu BILD: „Es wäre im Sinne schlanker Verwaltungsabläufe, wenn man die Regelung erst mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen würde.“ So sei „eine Rückabwicklung im Innenverhältnis zwischen den Behörden“ aus seiner Sicht „überflüssiger Verwaltungsaufwand.“