Im Prozess um die Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira hat ein angeklagter Ex-Kommilitone den Angriff gestanden und um Vergebung gebeten. Ein antisemitisches Motiv für die Tat stritt der 24-Jährige jedoch ab. „Es tut mir sehr leid“, sagte er zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der Vorfall belaste ihn. Der 24-Jährige bot an, dem Opfer ein Schmerzensgeld von zunächst 5500 Euro zu zahlen. Später wolle er weitere monatliche Zahlungen leisten.

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Die Anklage wirft dem früheren Lehramtsstudenten der Freien Universität (FU) gefährliche Körperverletzung vor. Sie geht davon aus, dass antisemitische Motive der Grund für den Angriff auf den inzwischen 32 Jahre alten Shapira waren. Hintergrund soll das politische Engagement des jüdischen Studenten im Zusammenhang mit dem Terroranschlag der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gewesen sein.

Angeklagter hat Studium beendet

Angeklagter und Opfer begegneten sich am 2. Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte, wie der 24-Jährige vor Gericht angab. Als Shapira das Lokal verlassen habe, sei er ihm gefolgt. Nach Angaben des Angeklagten hielt er Shapira vor, dass dieser Plakate an der FU abgerissen habe und dessen Agieren in einer Whatsapp-Gruppe. „Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen“, sagte der in Berlin geborene Angeklagte.

Es sei zum Streit gekommen und er habe zugeschlagen. Dabei habe er seine Kampfsporterfahrung unterschätzt, so der 24-Jährige, dessen Eltern aus dem Libanon stammen. Er habe die Fassung verloren. Er hat sich inzwischen selbst exmatrikuliert an der FU, wie er sagte.

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Der Angeklagte soll Shapira unvermittelt mit der Faust niedergeschlagen haben. Danach soll er ihm einen Tritt mit voller Wucht ins Gesicht versetzt haben. Der 32-Jährige erlitt dabei laut Anklage eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung.

Antisemitismusbeauftragter verfolgt Prozess

Shapira tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Er wurde als erster Zeuge gehört. Für den Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten sind zunächst zwei Tage eingeplant. Bislang sind sieben weitere Zeugen geladen. Ein Urteil könnte am 17. April gesprochen werden.

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Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, verfolgte den Auftakt des Prozesses vor dem Schöffengericht, der unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. „Dieses Verfahren zeigt eines ganz deutlich: nämlich, wie gefährlich Antisemitismus ist und wie wichtig seine konsequente Verfolgung und Ahndung durch die Justiz sind“, erklärte Klein im Vorfeld. (dpa)