Der Bekannte wird demnach der Beihilfe zum Mord bezichtigt. Er soll das Tatfahrzeug besorgt und den Wagen später in eine Werkstatt gebracht haben. Bei der Aufklärung des Falles war die Polizei zunächst von einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht ausgegangen. Die Ermittlungen erhärteten dann den Mordverdacht. Die beiden nicht vorbestraften Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt.