Dresden – Sie tauchten plötzlich inmitten der Dresdner Altstadt auf, skandierten ausländerfeindliche Parolen, zündeten Pyrotechnik und waren keine zehn Minuten später wieder verschwunden.

Sonntagmittag versammelten sich laut Polizei etwa 50 bis 70 Rechtsextreme auf dem Neumarkt und liefen danach gemeinsam zum Theaterplatz in Dresden. „Die Gruppe führte zwei Banner mit sich und skandierte Parolen, die sich gegen Flüchtlinge richteten“, sagte Polizeisprecher Marko Laske (51) am Montag.

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Auf dem Theaterplatz zündeten die zum Großteil jungen Männern schwarz-gelbe-rote Pyrotechnik, hauten danach in verschiedene Richtungen ab. Laske: „Die Situation dauerte in Gänze nur wenige Minuten.“ Denn als die Polizei vor Ort eintraf, war der Spuk schon vorbei und alle Demo-Teilnehmer weg. Die Beamten fanden vor Ort nur noch ein zurückgelassenes Banner sowie Reste der abgebrannten Pyrotechnik vor. Nach BILD-Informationen handelte es sich um eine Aktion der Identitären Bewegung Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Diese Einstufung erfolgte im Jahr 2019 und hat weiterhin Bestand. Der IBD werden derzeit bundesweit etwa 500 Personen zugerechnet.

Polizei leitet Ermittlungsverfahren ein

Da die Versammlung im Vorfeld nicht angezeigt worden war, leitete die Polizei in Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Wegen der abgebrannten Pyrotechnik wird zudem ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz geprüft.

Bereits am Samstag versuchten etwa 130 Neonazis den Christopher Street Day (CSD) in Dresden zu stören, skandierten immer wieder homophobe Parolen. Die Rechtsextremen der „Heimat“ (ehemals NPD) und die „Jungen Nationalisten“ waren etwa mit Autokennzeichen „AH“, das für Adolf Hitler steht, oder der Zahl 88 für „Heil Hitler“ auf den Nummernschildern angereist. Fünf Teilnehmer, darunter auch zwei Kinder, trugen Gürtelschnallen mit verbotenen Runen. Gegen die deutschen Tatverdächtigen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Die beiden Mädchen im Kindesalter mussten zudem von ihren Eltern abgeholt werden.