Im laufenden Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger gibt es keine außergerichtliche Einigung.
Nach Einschätzung des rbb-Verwaltungsrats gibt es keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich. Die Positionen des Senders und Schlesingers lägen zu weit auseinander.
Darum geht es im Prozess zwischen Patricia Schlesinger und dem rbb
Vor dem Landgericht Berlin beginnt am Mittwoch der Prozess zwischen der ehemaligen rbb-Intendantin Patricia Schlesinger und dem rbb. Schlesinger hat den rbb auf Ruhegeld verklagt. Der rbb fordert Schadensersatz in Millionenhöhe. Von René Althammermehr
Zwei Verhandlungen bisher ergebnislos
Patricia Schlesinger hatte den rbb auf Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro verklagt. Der rbb wiederum fordert von der früheren Intendantin Schadensersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro für das von ihr forcierte und schließlich gestoppte Bauprojekt Digitales Medienhaus und für zu Unrecht gezahlte Boni und Zulagen.
In einer ersten Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im Januar dieses Jahres hatte der Vorsitzende Richter die Parteien aufgefordert, in einem Güterichterverfahren ein Ende des Rechtsstreits herbeizuführen. Der Verwaltungsrat stimmte diesem Verfahren zu. In zwei mehrstündigen Verhandlungen versuchten beide Seiten eine Lösung zu finden – ergebnislos.
Das Landgericht hatte für den Fall, dass ein Vergleich nicht zustande kommt, einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 4. Juli 2025 anberaumt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 02.06.2025, 18 Uhr