In einem Markranstädter Einfamilienhaus stach er 2024 nach jahrzehntelanger Partnerschaft auf seine Lebensgefährtin ein. Doch vom Vorwurf eines Mordversuchs rückte das Gericht am Ende ab und verurteilte den geständigen Täter Ralf M. „nur“ noch wegen gefährlicher Körperverletzung. Hinter Gitter muss der 70-Jährige dennoch.
Er kannte sie seit ihrer Kindheit, kam später mit ihr zusammen – doch am 22. August 2024 stach er im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser auf seine Partnerin Marion K. (Name geändert) ein. Nun verurteilte das Leipziger Landgericht den 70 Jahre alten Ralf M. bereits Ende Mai zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess hatte im März begonnen.
Angeklagter gesteht und zeigt Reue
Dabei war die Staatsanwaltschaft sogar von einem Mordversuch ausgegangen. Schauplatz des traurigen Geschehens war ein Einfamilienhaus in Markranstädt, Ortschaft Räpitz, wo Ralf M. nach Kenntnissen der Ermittler am Tatabend, etwa 22:50 Uhr, seine Partnerin schwer verletzte, indem er sie mit den Worten „Das war dein letzter Tag“ angriff und auf den Oberkörper der 58-Jährigen einstach. Marion K. überlebte die Attacke, musste in der Uniklinik notoperiert werden.
Die Frage nach dem genauen Motiv blieb im Prozess zunächst diffus. Ralf M. hatte zumindest den äußeren Tatablauf gestanden, einen finanziellen Ausgleich für das Opfer angekündigt und Reue gezeigt, sprach von Erinnerungslücken aufgrund erheblichen Alkoholkonsums: „Was in mich gefahren ist, kann ich mir selbst nicht erklären. Ich muss innerlich hochgefahren sein, weil ich mich geärgert habe.“ Und: „Mich beschäftigt sehr, was ich angerichtet habe. Ich weiß, dass ich es nicht wiedergutmachen kann.“
Brutaler Übergriff nach fast 30 Jahren Partnerschaft
Das Paar war zum Zeitpunkt der brutalen Tat fast 30 Jahre zusammen, beide haben gemeinsam zwei erwachsene Kinder. Zudem hat Ralf M. bereits eine Tochter aus einer Ehe zu DDR-Zeiten, zu der er aber heute keinerlei Kontakt mehr habe, gab der gelernte Betonbauer an.
Die letzten Jahre lebte der 70-Jährige auf dem Markranstädter Grundstück in einem separaten Anbau zum Haus, das der Geschädigten gehörte. Ihr habe er auch regelmäßig Miete überwiesen. Den Vertrag kündigte das Opfer nach dem Gewaltverbrechen auf.
Urteil ist rechtskräftig
Letztlich ließ sich der Vorwurf des versuchten Mordes aus Sicht der Strafkammer nicht mehr aufrechterhalten. Wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte das Schwurgericht viereinhalb Jahre Gefängnis für Ralf M. und blieb damit sogar unter den von der Verteidigung beantragten fünf Jahren, während die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre plädierte.
Die Anklagebehörde hielt einen Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach wie vor für gegeben. Auf eine Revision wurde dennoch verzichtet: Die Entscheidung ist laut Landgericht bereits rechtskräftig und der Fall damit juristisch abgeschlossen.