Der Schriftzug des Landgerichts in Münster.


Unter Ausschluss der Öffentlichkeit findet die Verhandlung gegen eine Legdenerin in Münster statt. © Ludwig van der Linde

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Pünktlich um 9 Uhr begann der Prozess gegen eine Legdenerin am Dienstagmorgen (3.6.) vor dem Landgericht in Münster. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr in 12 Fällen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und weitere Taten vor. In der Zeit von August bis Dezember 2024 sollen diese stattgefunden haben.

Direkt zu Beginn der Verhandlung beantragte die Rechtsanwältin der Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit. In der Regel sind in Deutschland alle Gerichtsverhandlungen öffentlich, so will es das Gesetz. Unter bestimmten Voraussetzung kann die Öffentlichkeit und damit auch alle Medienvertreter ausgeschlossen werden.

Pressesprecher sorgt für Klarheit

Der Pressesprecher des Landgerichts, Christian Walz, erläuterte auf Nachfrage der Redaktion, wie es in diesem Fall zu der Entscheidung kam. „Da es in den insgesamt sieben angesetzten Verhandlungstagen maßgeblich auch um die Unterbringung der Legdenerin in einem psychiatrischen Krankenhaus geht, sei die Voraussetzung für den besagten Ausschluss laut Gesetz gegeben“, erklärt er. Das Urteil, das am Ende der Prozesstage gefällt wird, werde jedoch wieder öffentlich verkündet.

Die Tatsache, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich stattfinden, ist im Öffentlichkeitsgrundsatz geregelt. Dieser ist, anders als viele vielleicht vermuten, kein Bestandteil unserer Verfassung, sondern im Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes festgeschrieben. Jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, als Zuhörer teilnehmen zu können.

Schutz von Jugendlichen

In bestimmten Fällen kann dies Recht jedoch eingeschränkt werden. Zum Beispiele bei Strafsachen gegenüber Jugendlicher oder dem oben beschrieben Fall.

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