München – Als der Richter das Urteil verkündet, ist er schon über alle Berge!
Airbnb-Vermieter Khaki S. (33) soll in seiner Wohnung zwei Frauen vergewaltigt haben – eine Urlauberin und ein Tinder-Date. Dafür verurteilte ihn der Münchner Richter Nikolaus Lantz zu viereinhalb Jahren Haft. Doch seine Strafe wird der gebürtige Iraker und Rezeptionist vorerst nicht antreten.
Der Mann ist vor der Urteilsverkündung geflohen. Der Richter ließ ihn laufen!
In diesem Haus im Münchner Stadtteil Obergiesing vermietete Khaki S. ein Zimmer in seiner Wohnung an Touristen
Foto: Theo Klein / BILD
Airbnb-Gast im Schlaf vergewaltigt
Seit März saß der 33-Jährige vor dem Münchner Landgericht auf der Anklagebank. Er soll 2019 und 2021 Frauen in seiner Wohnung vergewaltigt haben. S. vermietete über das Wohnungsvermittlungsportal Airbnb ein Zimmer an Urlauber in seinem Appartement in München.
Eine Frau, die 2019 zu Gast bei ihm war, soll er vergewaltigt haben, als sie betrunken in ihrem Bett lag.
Auf dem Wohnungsvermittlungsportal Airbnb hatte Khaki S. inseriert
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Auch ein Tinder-Date soll er vergewaltigt haben. Richter Lantz: „Er überredete die Frau, mit in die Wohnung zu kommen und bei ihm zu übernachten.“ Am nächsten Morgen habe er sie zunächst zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr „überredet“. Dann soll S. das Opfer auf den Bauch gedreht und vergewaltigt haben.
Der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz
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Die Ermittlungen dauerten Jahre – wegen der Corona-Pandemie und offenbar mangelhafter Technik, um Videovernehmungen einer der Geschädigten durchzuführen.
Richter setzte Haftbefehl außer Vollzug
Trotz der Vorwürfe war S. stets auf freiem Fuß. Im Laufe des Prozesses beantragte die Münchner Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Iraker, wollte ihn im Gerichtssaal festnehmen lassen.
Khaki S. beim Prozessbeginn mit seinem Verteidiger, dem renommierten Münchner Anwalt Marc Wederhake
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Richter Lantz erließ den Haftbefehl, setzte diesen aber auf Antrag des Verteidigers Marc Wederhake wieder außer Vollzug. Mit zwei Auflagen: S. sollte seinen Pass abgeben und sich wöchentlich bei der Polizei melden.
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Stattdessen setzte sich S. ab, erschien bereits zu den Plädoyers nicht mehr. Jetzt fahndet die Polizei nach dem flüchtigen Straftäter. Mit dem Urteil blieb der Richter weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 6 Jahren. Verteidiger Wederhake hatte Freispruch beantragt.
Opfer-Anwältin Antje Brandes erklärte gegenüber BILD: „Auch wenn der Verurteilte geflohen ist, ist meine Mandantin froh, dass nach der langen Zeit das Verfahren abgeschlossen und es zu einer Verurteilung gekommen ist.“