Die Deutsche Maja T. ist in ungarischer Haft in einen unbefristeten Hungerstreik getreten. Damit will T. gegen die Haftbedingungen protestieren. Nach Angaben des Unterstützerkreises befindet T. sich in andauernder Isolationshaft. Sie werde menschenunwürdig behandelt, hieß es.
„Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben“, wird Maja T. in einer Presseerklärung zitiert. T. hoffe, bald nach Deutschland überstellt zu werden. „Der Hungerstreik ist mein letzter Versuch, ein gerechtes Gerichtsverfahren
zu erleben.“ Auch Maja T.s Vater, Wolfgang Jarosch, sprach von einer „grausamen und unmenschlichen“ Haft in Ungarn.
Dem Unterstützerkreis zufolge wurde Maja T. die ersten drei Monate ihrer Haft durchgehend videoüberwacht, außerhalb der Zelle soll T. in Handschellen und Fußfesseln von vier schwerbewaffneten Beamten geführt werden. Die Zelle werde stündlich kontrolliert, dazu kämen entwürdigende Intimkontrollen und untragbare hygienische Bedingungen, hieß es weiter.
Bundesverfassungsgericht kritisierte Behördenvorgehen
Maja T., nicht-binär, war im Juni 2024 an die ungarische Justiz übergeben worden. Wenige Stunden später verhängte das Bundesverfassungsgericht allerdings einen Auslieferungsstopp. Die Berliner Behörden erklärten, nicht gewusst zu haben, dass Maja T. beim Verfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung beantragen wollte. Das hätte aber auch keine Sperrwirkung für die Auslieferung gehabt.
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T., 23 Jahre alt, ist in Ungarn wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer Gewaltstraftaten angeklagt und sitzt dort in Untersuchungshaft. Maja T. soll im Februar 2023 mit anderen Linksextremisten mehrere mutmaßliche Neonazis brutal angegriffen und schwer verletzt haben. Ungarn hatte einen europäischen Haftbefehl gegen T. ausgestellt.
Mehr zum Thema: Auf der Flucht vor der ungarischen Polizei Meine Tochter lebt im Untergrund Auslieferung an Ungarn Lag das Bundesverfassungsgericht im Fall Maja T. daneben? Überstellung von Maja T. nach Ungarn Dieser Mensch ist ausgeliefert – aber nicht hilflos
Maja T. wurde auf Antrag Ungarns im Dezember 2023 in Berlin verhaftet. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht Berlin die Auslieferung nach Ungarn als rechtens. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte das Behördenvorgehen deutlich. Es gebe „erhebliche Bedenken“, ob die schnelle Überstellung an Ungarn, ohne die am selben Tag im Eilverfahren erfolgte Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten, den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes der betroffenen Person entspreche.
Ungarn steht aktuell wegen des Umganges mit queeren Personen stark in der Kritik: Die in Ungarn seit 2010 regierende Partei Fidesz des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban will die Rechte nicht heterosexueller Menschen einschränken und etwa Pride-Paraden verbieten.