Die EU-Kommission will künftig härter gegen illegalen Tierhandel vorgehen. Die Abgeordneten einigten sich nach Informationen des „BR“ sowie der „Kleinen Zeitung“ kürzlich auf eine Verordnung, die beispielsweise die Chip-Pflicht für Hunde und Katzen und einen entsprechenden Eintrag in einer Datenbank vorsieht. Die geplante Maßnahme richtet sich insbesondere gegen illegale Welpenfabriken im Ausland, die die Tiere unter miserablen Bedingungen züchten und beispielsweise nach Deutschland bringen, um sie dort zu verkaufen.

Lesen Sie dazu: Wie viel kostet ein Hund? Alle Kosten auf einen Blick

Was bedeutet die EU-Verordnung für private Haustierbesitzer?

Für private Haustierbesitzer würde sich mit der Verordnung erstmal nichts ändern. Mehr in die Pflicht genommen werden sollen Züchter, Händler oder Tierheime. Demnach sollen künftig alle Hunde und Katzen dort mit einem Mikrochip versehen sein, damit sie individuell identifizierbar sind. Auch Tiere, die aus Drittländern kommen und in der EU zum Verkauf angeboten werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU gechippt und in eine nationale Datenbank eingetragen werden. Damit die Verordnung in Kraft tritt, müssen noch das EU-Parlament sowie der EU-Rat zustimmen.

Laut des Deutschen Tierbundes ist illegaler Hundehandel noch immer ein großes Problem.
Symbolfoto: IMAGO/ingimage

Laut des Deutschen Tierbundes ist illegaler Hundehandel noch immer ein großes Problem.Icon MaximizeIcon Lightbox Maximize

SchliessenX ZeichenKleines Zeichen welches ein X symbolisiert

Die Verordnung sieht noch weitere Regeln vor, um das Wohlergehen der Tiere zu stärken. Beispielsweise legt sie die Häufigkeit sowie das Mindest- und Höchstalter bei der Zucht fest. Auch Verstümmelungen wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen oder das Entfernen von Klauen sollen verboten werden, wenn es keinen medizinischen Grund dafür gibt. Darüber hinaus beinhaltet sie Bestimmungen für die alltägliche Tierversorgung.

Der Deutsche Tierschutzbund hat erst kürzlich erklärt, wie akut das Problem des illegalen Tierhandels ist. Im Jahr 2024 hat er 224 Fälle dokumentiert, in denen mindestens 991 Tiere betroffen waren – zu rund 85 Prozent handelte es sich um Hunde. In den meisten Fällen waren die Tiere zu jung für den legalen Grenzübertritt und krank. Verstöße gab es vor allem bei Tieren, die aus Rumänien, Bulgarien und der Türkei kamen. In acht von zehn Fällen war Deutschland das Bestimmungsziel.

Lesen Sie dazu: So erkennen Sie, ob Ihr Hund glücklich oder unzufrieden ist

Wie sind die Regeln bisher in Deutschland?

Für Haustiere innerhalb der deutschen Grenze gibt es keine bundesweit einheitliche Chip-Pflicht. Aktuell müssen in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen alle Hunde gechippt sein. In anderen Ländern besteht nur eine Kennzeichnungspflicht für Listenhunde. Sachsen sieht keine Pflicht vor.

Wer allerdings gewerblich mit Heimtieren handeln will, braucht laut Tierschutzgesetz eine Erlaubnis des Veterinäramts. Und wer beispielsweise Hunde über die deutschen Grenzen hinaus vermitteln will, braucht einen EU-Heimtierausweis – und den gibt es bereits jetzt nur, wenn das Tier gechippt ist.

Auch interessant: Würden Sie den Hundeführerschein bestehen? Machen Sie den Test!