Jetzt also wieder Vornamen. Die AfD im Abgeordnetenhaus hatte die 20 häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger zu Messerangriffen erfragt. Für die Jahre 2018 bis 2022 gab die Senatsinnenverwaltung stets bereitwillig Auskunft. Aber dann verweigerte sie jegliche Vornamen für 2023. Die AfD zog deshalb vor den Berliner Verfassungsgerichtshof und gewann. Tenor: Der Senat hat die Namensliste zu Unrecht verweigert.