Stand: 06.06.2025 11:45 Uhr
Nach tödlichen Polizei-Schüssen auf Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft neue Details zu den Ermittlungen bekannt gegeben. Neben der Auswertung des Funkverkehrs geht es um Videoaufnahmen.
Es sind etwa 20 Sekunden, die Polizei und Landeskriminalamt (LKA) aus unterschiedlichen Blickwinkeln von öffentlichen Kameras aus der Oldenburger Innenstadt zu einem gemeinsamen Video zusammengeführt haben. Die Staatsanwaltschaft schränkt die Aussagekraft des Materials allerdings selbst etwas ein und spricht von „schemenhaften Aufnahmen“. Grund seien Videoqualität, Sichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten.
Staatsanwaltschaft: Polizisten haben Lorenz A. aufgefordert anzuhalten
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Eine „vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen“ sei daher nicht möglich, betonen die Ermittler. Aber: Die aus unterschiedlichen Blickwinkeln gefilmten Szenen samt Ton zeigen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft, wie in der Nacht zu Ostersonntag in der Innenstadt von Oldenburg fünf Schüsse abgegeben wurden. Von mindestens drei Schüssen wurde der 21-jährige Lorenz A. von hinten getroffen.
Lorenz A.-Ermittlungen: Keine Anhaltspunkte für Warnschuss
Weder die Videoaufzeichnungen noch andere bisherige Ermittlungsergebnisse geben demnach Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss von Polizisten abgegeben wurde. Ob dies rechtens war, wird später wohl ein Gericht entscheiden. Laut Niedersächsischem Polizeigesetz ist ein Schusswaffengebrauch anzudrohen – etwa durch einen Warnschuss. Davon könne aber abgesehen werden, wenn Umstände dies nicht zulassen – insbesondere, wenn es „zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist“, heißt es in Paragraf 74. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die eingesetzten Polizisten den Getöteten „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben“. Dies lasse sich anhand des bisherigen Ermittlungstands nachvollziehen, hieß es am Donnerstag.
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Funkverkehr ausgewertet – Beamte wurden gewarnt
Abgeschlossen hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Auswertung des Funkverkehrs. Die eingesetzten Beamten hatten demnach – bevor die Schüsse abgegeben wurden – über Funk erfahren, dass Lorenz A. mit einem Messer bewaffnet sei. Außerdem sei ein „Hinweis auf Eigensicherung“ an die Beamten erfolgt.
Gutachten über Schmauchspuren – 3D-Rekonstruktion geplant
Laut Staatsanwaltschaft existiert nun auch ein Gutachten über Schmauchspuren an der Kleidung von Lorenz. Ein Ergebnis der Expertise, welche die Behörde selbst in Auftrag gegeben hat, teilten die Ermittler nicht mit. Laut allgemeinen Angaben des Bundeskriminalamts kann anhand von Schmauchspuren deutlich werden, wie nah Schütze und Opfer sich bei der Schussabgabe waren. Weitere Gutachten stehen laut Staatsanwaltschaft noch aus – darunter eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das LKA. Erst dann sei eine abschließende Bewertung möglich, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Lorenz A. durch drei Kugeln von hinten getroffen
Laut Aussage der Staatsanwaltschaft fielen am Ostersonntag fünf Schüsse, von vier Kugeln sei Lorenz getroffen worden. Drei Schüsse trafen ihn dabei von hinten: in die Hüfte, den Oberkörper und in den Kopf. Eine weitere Kugel streifte ihn am Oberschenkel. Es gebe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Lorenz A. die Polizisten in der Situation, in der die tödlichen Schüsse fielen, mit einem Messer bedroht haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Ende April mitgeteilt.
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06.06.2025 | 12:00 Uhr