Sie hatten eine noch gültige Duldung. Ihr Asylantrag war vorher abgelehnt worden. Duldungen können auch vor Ablauf ihres Gültigkeitsdatums erlischen. Die beiden Mädchen hatten zwei Jahre lang eine Intensivklasse an der Hermann-Ehlers-Gesamtschule besucht und wären nach den Sommerferien in die sechste und achte Klasse gekommen, um dort am Regelunterricht teilzunehmen. Mitschüler, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter zeigten sich geschockt von der Abschiebung. Die Familie hatte bereits eine Ausreiseaufforderung bekommen, aber die Wiesbadener Ausländerbehörde hätte die Duldung demnächst verlängert. Die vom Regierungspräsidium Darmstadt angeordnete Abschiebung war der Wiesbadener Ausländerbehörde nicht bekannt.