Bundespolitik: Bauvorhaben wie dieses unterstützen
Gemeinderat Oberdorfer sagte jedoch, dass es bundespolitisch so gewollt sei, landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich zu unterstützen. „Für eine Bedingung bei der Genehmigung dieses Bauvorhabens sehe ich keine Notwendigkeit, auch nicht als reine Vorsichtsmaßnahme“, machte Oberdorfer deutlich. Schließlich sprach sich die Ratsmehrheit bei einer Enthaltung für eine Genehmigung des Neubauten der Halle und des Stalls ohne irgendeine Bedingung aus. Die Halle soll eine Länge von 49 Metern und eine Breite von 25 Metern haben bei einer Firsthöhe von 8,84 Metern.
In einem Abstand von zehn Metern zu dieser Halle wird ein Bullenstall mit einer Länge von 63,4 Metern und einer Breite von 22,15 Metern errichtet. Die Firsthöhe bei diesem landwirtschaftlichen Gebäude beträgt 8,83 Meter. Um den Stall herum soll es außerdem einen entsprechenden Auslauf für die Tiere geben.