Die drei Asylsuchenden, deren Zurückweisung das Verwaltungsgericht Berlin für rechtswidrig erklärt hat, befinden sich nun in der deutschen Hauptstadt. „Die betreffenden Personen haben sich in Berlin mit einem Asylbegehren gemeldet, das nun rechtsstaatlich geprüft wird“, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Integration. „Weitere Informationen geben wir aus Datenschutzgründen und zum Schutz dieser Menschen nicht.“
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden gemäß der Anordnung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) rechtswidrig sind. Hintergrund war der Fall der drei Somalier, die bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgewiesen wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied daraufhin, dass sie ohne eine Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht abgewiesen werden dürften. Es müsse zunächst festgestellt werden, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig ist.
Geflüchtete, die nach einem bundesweit geltenden Verteilschlüssel nach Berlin kommen, werden üblicherweise zunächst in einem Ankunftszentrum untergebracht, wo sie versorgt und registriert werden und diverse Überprüfungen durchlaufen. Dabei geht es unter anderem um ihre Personalien und ihre Gesundheit, um Sicherheitsfragen oder darum, ob sie schon früher Asylanträge gestellt haben. Geprüft wird auch, ob womöglich ein anderes europäisches Land für die Bearbeitung der Asylbegehren zuständig ist.
Bundesinnenminister Dobrindt hatte Anfang Mai die Kontrolle an den deutschen Grenzen verschärfen lassen und verfügt, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die rechtlich nicht mehr anfechtbar ist, kündigte Dobrindt allerdings an, an der bisherigen Praxis an den Grenzen festhalten zu wollen. Gleichzeitig werde man den Beschluss der Berliner Richter, der sich auf Einzelfälle beziehe, befolgen.