Landesamt für Verbraucherschutz
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Halle. LAV. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) wünscht guten Appetit beim Verzehr von sogenannten Schlemmerfilets – die hiesigen Untersuchungen im Jahr 2024 gaben keinen Anlass für qualitative Beanstandungen.

Als Schlemmerfilets bekannte Fischerzeugnisse bestehen in der Regel aus dem Filet von Alaska-Seelachs mit einer Auflage aus anderen Lebensmitteln oder Soßen. Schlemmerfilets werden in der Regel in einer
Backschale angeboten und lassen sich praktisch und mit wenig Arbeitsaufwand im Backofen oder in der Mikrowelle zubereiten.

Gemäß der allgemeinen Verkehrsauffassung, die in den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches beschrieben ist, beträgt der Fischanteil bei Schlemmerfilet mindestens
50 %, bei Schlemmerfilet à la Bordelaise mindestens 70 %.

Das LAV hat im Jahr 2024 insgesamt 27 aus dem Handel entnommene Produkte untersucht. Mit den vorgenommenen Untersuchungen sollte festgestellt werden, ob bei der Herstellung zum Verzehr geeignete Fischanteile verwendet worden sind und die Zusammensetzung dem deklarierten Produkt entspricht.

Die Ergebnisse der mikrobiologischen und organoleptischen Untersuchungen waren bei allen 27 Proben unauffällig, was für die Verwendung von qualitativ hochwertigen Zutaten spricht.

Mit Hilfe laborchemischer und parasitologischer Methoden wurden in dem Fischanteil der Schlemmerfilets auch keine unzulässige Verwendung von wasserbindenden Zusatzstoffen sowie keine Fischparasiten festgestellt.

Der Anteil der wertgebenden Zutat Fisch lag jedoch bei drei der 27 Proben (11 %) deutlich unter dem geforderten Fischanteil von 70 %. Die betroffenen Erzeugnisse wurden mit der verkehrsüblichen Bezeichnung Schlemmerfilet à la Bordelaise in Verkehr gebracht. Die Unterschreitung des Fischanteils stellt eine Abweichung von der Verkehrsauffassung dar, die zu diesem Produkt in den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse festgelegt ist. Der Hersteller machte damit irreführende Angaben, die geeignet sind, den Verbraucher über die tatsächliche Zusammensetzung der Erzeugnisse zu täuschen. Diese drei Proben wurden dementsprechend beanstandet.

Durch regelmäßige Untersuchungen werden die korrekte Kennzeichnung, die Qualität dieser Produkte und insbesondere die verkehrsübliche Zusammensetzung weiter überwacht.