Stuttgart – SPD-Politikerin Leni Breymaier (65) gilt in ihrer schwäbischen Heimat als „Schwertgosch“ – eine Frau mit scharfem Mundwerk. Doch jetzt kommt ihr die „Schwertgosch“ teuer zu stehen: Nachdem sie im Fernsehen gegen einen Bordell-Betreiber gewettert hatte, erleidet sie eine Schlappe vor Gericht.
Der Rotlicht-Unternehmer John Heer (58) aus Stuttgart siegt im Prozess gegen die baden-württembergische Ex-Parteivorsitzende!
Breymaier ging im Fernsehen auf Puff-Besitzer los
Rückblick auf den 30. November. Die damalige SPD-Bundestagsabgeordnete und der Puff-Besitzer John Heer waren in Stuttgart zu Gast in der TV-Talkrunde „Zur Sache Baden-Württemberg“ (SWR). Thema: „Brauchen wir ein Sexkauf-Verbot?“
Die damalige Bundestagsabgeordnete in der TV-Sendung, in der sie gegen den Bordell-Betreiber gewettert hatte
Foto: SWR
Breymaier sagte damals: „Man kann solche Bordelle nicht betreiben, ohne dass einem Menschenhändler, Rockerbanden, die Frauen zuführen.“ Dann ging sie auf John Heer los: „Und ich behaupte, dass das auch auf Ihr Haus zutrifft. Und dann können Sie mich gern wieder verklagen.“
Richter spricht von „unwahrer Tatsachenbehauptung“
Heer nahm die Herausforderung an und klagte vor dem Stuttgarter Landgericht auf Unterlassung. Zunächst siegte er in einem Eilverfahren. Doch Leni Breymaier ließ nicht locker und beantragte eine Überleitung in das Hauptverfahren.
Leni Breymaier (Mitte) verlässt nach dem Urteil das Gerichtsgebäude mit ihrem Anwalt
Foto: Andreas Engelhard
Jetzt das Urteil, das BILD vorliegt. Darin heißt es, dass Breymaier eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ aufgestellt und somit John Heer in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Bei einer Wiederholung droht ein Ordnungsgeld.
Breymaier saß bis 2025 im Bundestag
Zudem müsse Breymaier, die bis 2025 im Bundestag saß, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Bordellbetreibers bezahlen. Die SPD-Politikerin zu BILD: „Wenn alles abgerechnet ist, wird es wohl ein niedriger fünfstelliger Betrag sein. Das bezahle ich aus eigener Tasche.“ Also über 10.000 Euro.
Lesen Sie auch
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wolle Breymaier die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie in die nächste Instanz gehen will.
Schon im Januar 2024 hatte Rotlicht-Unternehmer Heer vor dem Stuttgarter Landgericht in einem ähnlichen Fall einen Teilerfolg gegen die Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Mitte, Veronika Kienzle (62, Grüne), erstritten.