Er feuerte eine Silvester-Rakete in eine Wohnung Video der Tat ging viral – Böller-Influencer von Berlin vor GerichtScreenshot aus dem inzwischen gelöschten Video, das der Influencer ins Netz gestellt hatte

Screenshot aus dem inzwischen gelöschten Video, das der Influencer ins Netz gestellt hatte

2. April 2025 um 07:35 Uhr

Welche Strafe kriegt der Böller-Idiot?
Influencer Atallah Y., der in der Silvesternacht absichtlich eine Feuerwerksrakete gezielt in eine Wohnung in Berlin geschossen hat, muss sich ab Mittwoch (2. April) wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.

Angeber-Video verbreitete sich in sozialen Medien

Der 23-Jährige hatte von seiner Aktion ein Angeber-Video gemacht und in sozialen Medien veröffentlicht. Das Landgericht Berlin hat vier Prozesstage bis zum 16. April geplant. Erste Zeugen wollen die Richter bereits am ersten Verhandlungstag vernehmen.

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Der Angeklagte aus dem Westjordanland wurde am 4. Januar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem befindet sich Y. wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schweigt er bislang zu den Vorwürfen.

Laut Anklage landete die Feuerwerksrakete damals in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Dabei wurden Bett und Tapete im Schlafzimmer beschädigt. Der Wohnungsinhaber habe die brennenden Überreste der Rakete schnell aus dem Fenster geworfen und so ein Übergreifen des Feuers auf die Wohnung verhindert. Verletzt wurde niemand.

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Die Aufnahme auf dem Instagram-Account des arabischen Influencers mit mehr als 310.000 Followern wurde laut Staatsanwaltschaft mehr als sechs Millionen Mal binnen kurzer Zeit aufgerufen. Nach mehr als 36 Stunden war es jedoch gelöscht. Nutzer auf der Plattform X hatten den Mitschnitt jedoch weiterverbreitet. Viele Menschen verurteilen die Aktion. Der Influencer selbst veröffentlichte einen Beitrag, in dem er sich bei den Betroffenen entschuldigte.

Dem 23-Jährigen sei es bei der Tat vor allem darum gegangen, ein möglichst großes mediales Interesse auf sich zu ziehen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Anklage geht davon aus, dass er dabei „rücksichtslos und aus Eigennutz“ die Gesundheit und das Eigentum anderer Menschen seinem eigenen Interesse unterordnete. (uvo/dpa)