Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Dieser soll im vergangenen Landtagswahlkampf das BSW und dessen Namensgeberin Sahra Wagenknecht verleumdet haben.

In dem Verfahren geht es um Äußerungen, die Habeck am 30. August 2024 beim Wahlkampfabschluss der Grünen in Dresden getätigt haben soll. Was genau er dort gesagt hat, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.

Habeck hat BSW als „korrupt“ bezeichnet

Die „Sächsische Zeitung“ verweist in ihrer Berichterstattung auf ein Video, das die Grünen-Politikerin Franziska Schubert auf Youtube veröffentlicht hat. Darin bezeichnet Habeck das BSW als „korrupt“. Er behauptet zudem, dass das BSW für Meinungsmache im Internet „bezahlt“ werde. In beiden Fällen bezieht Habeck die Vorwürfe auch auf die AfD.

In dem Video ist auch zu sehen und zu hören, dass Habeck für diese Aussagen viel Applaus erhalten hat, unter anderem von den damaligen sächsischen Spitzenkandidat*innen Katja Meier, Wolfram Günther und eben Schubert.

Mit weniger Begeisterung reagierten offenbar das BSW und Wagenknecht auf die Rede. Sie erstatteten zwei Monate später Anzeige gegen Habeck. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Deutschen Bundestag beantragt, Habecks Immunität aufzuheben. Eine entsprechende Entscheidung habe es noch nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft.

Habeck will Bundestag möglicherweise verlassen

Gut möglich, dass Habeck in Kürze sowieso nicht mehr dem Bundestag angehören wird und damit auch keine Immunität mehr besitzt. Laut Medienberichten denkt er über eine Tätigkeit als Gastdozent an einer US-Universität nach. Es gibt auch Spekulation darüber, dass Habeck – unabhängig von dieser Tätigkeit – im Sommer aus dem Bundestag ausscheiden könnte.

Das BSW und Wagenknecht hatten den Einzug in den Bundestag gar nicht erst geschafft. Die Partei war bei der Bundestagswahl im Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und hat seitdem mehrmals erfolglos am Bundesverfassungsgericht geklagt.

Ob die Anzeige gegen Habeck mehr Erfolg haben wird, ist offen. Laut Staatsanwaltschaft vertritt Habecks Verteidigung die Position, dass es sich um zulässige Meinungsäußerungen gehandelt habe. Die Dresdner Behörde müsste im nächsten Schritt entscheiden, ob sie Anklage erhebt. Dann müsste das zuständige Gericht entscheiden, ob es diese Anklage zulässt – und gegebenenfalls ein Urteil fällen.

Bis dahin gilt für Habeck die Unschuldsvermutung.