Zudem soll Susann E. ihre persönlichen Daten für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt sowie Fahrdienste für Zschäpe und das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt geleistet haben. Sie soll diese zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil in Eisenach gefahren haben.
Um Susann E. gab es ein juristisches Tauziehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sah zuvor keine hinreichenden Indizien dafür, dass Susann E. auch von den Morden des NSU wusste. Laut Generalbundesanwalt soll sie jedoch seit 2007 gewusst haben, dass die „NSU“-Mitglieder unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten. Der hinzugezogene BGH stützt nun diese juristische Sicht und eröffnete das Verfahren vor dem OLG Dresden.