Veröffentlicht: Dienstag, 10.06.2025 15:40
Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Eilverfahren zur Einstufung der „Jungen Alternative für Deutschland“ (JA), der ehemaligen Jugendorganisation der AfD, als „gesichert extremistische Bestrebung“ ohne inhaltliche Entscheidung beendet. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestehen, wonach es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlaubt ist, die JA vorläufig als gesichert extremistisch einzustufen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der AfD und der JA größtenteils als unzulässig verworfen. Hintergrund ist die formale Auflösung der JA zum 31. März 2025. Nach Angaben des BfV wird die Organisation, die sich derzeit in der vereinsrechtlichen Liquidation befindet, aktuell nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auch eine öffentliche Bekanntmachung einer solchen Einstufung sei nicht erfolgt.
Mit der Auflösung entfällt laut Gericht die rechtliche Grundlage für die Eilanträge von AfD und JA. Für eine Einstufung als „gesichert extremistisch“ müsse der betreffende Zusammenschluss im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes noch existieren. Dies sei bei der JA nicht mehr gegeben. Eine Beobachtung als sogenannter „Verdachtsfall“ bleibt jedoch weiterhin möglich, da hierfür bereits tatsächliche Anhaltspunkte ausreichen.
Trotz eines entsprechenden Hinweises des Gerichts hatten AfD und JA den zugrundeliegenden Rechtsstreit in der Hauptsache nicht für erledigt erklärt. Aus diesem Grund wurde ihre Eilbeschwerde formell als unzulässig eingestuft.