Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze regelt, wie stark die Miete bei einem bestehenden Mietvertrag steigen darf. Bundesweit gilt: Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um höchstens 20 Prozent erhöht werden. Außerdem muss die Miete mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein, bevor eine neue Erhöhung möglich ist.
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt – also dort, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist – kann diese Grenze von der jeweiligen Landesregierung auf 15 Prozent gesenkt werden. So sollen Mieter besser vor stark steigenden Mieten geschützt werden.
Die Kappungsgrenze gilt nur für bestehende Mietverhältnisse. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Mietpreisbremse, die bei Neuvermietungen greift.