Wie werden Klimawandel und Starkregenereignisse in die Planung der Stadt Viernheim für die „neue“ Nordweststadt einfließen?

Foto: Christoph Schaumann

Im Vorentwurf des Bebauungsplanes für die Nordweststadt II ist im Umweltbericht als Entwässerungskonzept die Versickerung in Grünflächen und die Einleitung in Retentionsflächen vorgesehen. Ein Niederschlagsabfluss in ein Kanalsystem ist nicht geplant.
Die Problematik des Klimawandels führt zu häufigeren und heftigeren Starkregenereignissen. Die Erfahrungen vom 28.05.2025 haben gezeigt, dass auch die Ingenieurskunst und eine Investition von MEUR 19 in das von Herrn Baaß bei der Ausrufung der Fertigstellung im Dezember 2024 betitelte „Jahrhundertbauwerk“ namens  Entlastungssammler uns nicht verlässlich vor Wasser im Keller schützen können.
Beim letzten Starkregen am 28.05.2025 hat beim Verfasser dieses Leserbriefs ein Blick auf die Felder der geplanten Nordweststadt II eine idyllische, kleine Seenlandschaft gezeigt. Werden die Bewohner der NW II und die Anrainer in der NW I auch romantische Empfindungen entwickeln, wenn das Entwässerungskonzept für NW II nicht planmäßig funktioniert und die Kellerböden in der Nordweststadt unter Wasser stehen? Wohl kaum!
Umso wichtiger ist es, dass den vagen Absichtserklärungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes zeitnah Berechnungen zur Tragfähigkeit des Entwässerungskonzepts folgen. Wie viele Liter Regen pro Quadratmeter dürfen in welcher Zeit höchstens fallen, damit die Versickerung in Grünflächen und die Einleitung in Retentionsflächen ausreichen und keine Seenlandschaften entstehen sowie keine Keller volllaufen? Aufgrund der Abstandsregeln zur Ultranet-Stromtrasse weist der östliche Teil des Areals von NW II in der aktualisierten Planung eine erhöhte Verdichtung auf. Wie ist sichergestellt, dass trotz zusätzlicher Versiegelung durch NW II das bestehende Entwässerungskonzept der NW I nicht gefährdet wird?

Christoph Schaumann